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Helsana Rechtsschutzversicherung

Produkte der Helsana

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer

Familie: Alle in der Police aufgeführten Versicherungsnehmer (Kinder bis 18 Jahre gratis, zwischen 18 und 25 Jahren reduzierte Prämie; mehrere Erwachsene im gleichen Haushalt ab 26 Jahre: reduzierte Prämie pro Person)

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Nachbarrecht

  • Eigentumsrecht

  • Rechtsberatung (eine Beratung pro Fall, für Familien-, Konkubinats- und Erbrecht)

  • Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen

Versicherungsleistung

max. CHF 300'000 (Europa) pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Europas)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

Nachbarrecht max. CHF 3'000
Eigentumsrecht max. CHF 3'000
Rechtsberatung max. CHF 300

Schadenersatzrecht, Versicherungsrecht, Arbeitsrecht, Mietrecht, übriges Vertragsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

Örtlicher Geltungsbereich

Die Leistungen für Opfer von Gewaltverbrechen sowie die Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen sind weltweit versichert, der Straf-Rechtsschutz sowie Versicherungsstreitigkeiten in Europa und den Mittelmeerrandstaaten. Für alle übrigen Bereiche gilt der Rechtsschutz, wenn der Gerichtsstand in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein liegt und entsprechendes Recht anwendbar ist.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz- und Strafverfahren.
Bei Streitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen gilt jedoch die Wartefrist von 3 Monaten. Ausnahme: Der Ursprung der Streitigkeit steht im Zusammenhang mit einem Unfall (Schadenersatzrecht).

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Sämtliche in den allgemein versicherten Rechtsschutzbereichen nicht aufgeführten Rechtsschutzfälle, insbesondere:

  • Strafverteidigung bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen sowie bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat.

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Fälle im Zusammenhang mit reinem Inkasso von Forderungen sowie bei Fällen im Zusammenhang mit abgetretenen Forderungen

  • Fälle als Organ, gesetzlicher Vertreter oder Gesellschafter von juristischen Personen oder Personengesellschaften

  • Fälle im Zusammenhang mit Luftfahrzeugen, sofern eine amtliche Eignungsprüfung erforderlich ist.

  • Fälle im Zusammenhang mit selbstbewohnten Liegenschaften mit mehr als drei Wohnungen oder nicht selbstbewohnten Liegenschaften, sowie vermieteten Ferienwohnungen.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die HERAG beauftragt den Anwalt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer ist 1 Jahr, in Kombination mit der Krankenkassenzusatzversicherung. Wird diese gekündigt, erlischt auch die Rechtsschutzversicherung.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmer als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagier (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Familie: Alle in der Police aufgeführten Personen (Kinder bis 18 Jahren gratis, zwischen 18 und 25 reduzierte Prämie; mehrere Erwachsene im gleichen Haushalt ab 26 Jahre: reduzierte Prämie), als Eigentümer, Lenker oder Halter eines Fahrzeugs, als Fussgänger, Velofahrer, Mofalenker sowie als Passagiere (irgend eines Transportmittels) eines Fahrzeuges oder von öffentlichen Verkehrsmitteln.

Versicherte Fahrzeuge:

  • auf eine versicherte Person immatrikulierte Motorfahrzeuge (inkl. allfälliges Ersatzfahrzeug)

  • auf eine versicherte Person in der Schweiz immatrikulierte und stationierte Wasserfahrzeuge

  • durch eine versicherte Person gemietete Motorfahrzeuge

Versicherungsleistung

max. CHF 300'000 (Europa) pro Fall, CHF 30'000 (ausserhalb Europas)
Strafkautionen (Vorschuss): im Rahmen dieser Garantiessumme

Vertragsrecht: max. CHF 3'000

Schadenersatzrecht, Vertragsrecht und Versicherungsrecht: Mindeststreitwert CHF 300

Weitere ungedeckte Kosten

  • Spesen

  • Übersetzungskosten

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

Örtlicher Geltungsbereich

Die Geltendmachung von ausservertraglichen Schadenersatzansprüchen ist weltweit versichert; alle übrigen Bereiche in Europa und den Mittelmeerrandstaaten.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz für obligationenrechtliche Vertragsstreitigkeiten, Fahrzeugbesteuerungsverfahren und Rechtsstreitigkeiten mit Versicherungen, Krankenkassen oder Pensionskassen beginnt nach einer Wartefrist von 3 Monaten. Keine Wartefrist für die weiteren gedeckten Rechtsschutzgebiete.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Sämtliche in den allgemein versicherten Rechtsschutzbereichen nicht aufgeführten Rechtsschutzfälle, insbesondere:

  • Strafverteidigung bei vorsätzlich verursachten Rechtsschutzfällen sowie bei vorsätzlicher Begehung einer Straftat.

  • Aktive Teilnahme an Wettkämpfen oder Rennen inkl. Trainings.

  • Fälle im Zusammenhang mit versicherten Fahrzeugen, die dem entgeltlichen Personentransport oder der Fahrschule dienen.

Anwaltwahl

Wenn sich der Beizug eines Rechtsanwaltes als notwendig erweist, kann der Versicherte diesen frei wählen. Die HERAG beauftragt den Anwalt.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen des Konkordates über die Schiedsgerichtsbarkeit.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis 3 Monate vor Vertragsablauf.

Vertragsdauer

Mindestvertragsdauer ist 1 Jahr, in Kombination mit der Krankenkassenzusatzversicherung. Wird diese gekündigt, erlischt auch die Rechtsschutzversicherung.

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherer ist sofort, auf Verlangen schriftlich, zu benachrichtigen.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Helsana

Versicherungsträger

Helsana Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Zürich

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen