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Fortuna-Generali Rechtsschutzversicherung

Produkte der Fortuna-Generali

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Eigentumsrecht

  • Immaterialgüterrecht

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

  • Patientenrecht

  • Reiserecht

  • Vertragsrecht

  • Nachbarrecht

  • Internetrecht

  • Vereinsrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Erbrecht

  • Ehe- und Scheidungsrecht

  • Schulrecht

  • Steuerrecht

  • Tierrecht

  • Versicherungsrecht

  • Bürgerrecht

  • Datenschutzrecht

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Zollrecht

Versicherungsleistung

Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall

Zudem:

  • Max. CHF 10'000 pro Rechtsfall im Persönlichkeits-, Erb-, Scheidungs-, Immaterialgüter-, Schul-, Steuer-, Tier-, Bürger-, Datenschutz- und Zollrecht

  • Max. CHF 1'000 pro Rechtsfall und Versicherungsjahr im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Kostenlose telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf-, Reise-, Vertrags- und Internetrecht.

Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

Keine

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Streitigketien aus Rechtsgeschäften im Finanzbereich sowie im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten

  • Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Hauptfälligkeit

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Spezielles

Als Zusatzmodul zur Privatrechtsschutzversicherung-TOP kann eine Immobilien-Rechtsschutz-Versicherung/Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Versicherungsrecht

  • Eigentumsrecht

  • Fahrzeugvertragsrecht

  • Ausweisentzug

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Patientenrecht

Versicherungsleistung

Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall

Zudem:

  • Kostenlose telefonische Rechtauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Foerderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf- und Fahrzeugvertragsrecht.

Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

Keine

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten

  • Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5‰ bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Hauptfälligkeit

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Eigentumsrecht

  • Immaterialgüterrecht

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

  • Patientenrecht

  • Reiserecht

  • Vertragsrecht

  • Nachbarrecht

  • Internetrecht

  • Vereinsrecht

  • Persönlichkeitsrecht

  • Erbrecht

  • Ehe- und Scheidungsrecht

  • Schulrecht

  • Steuerrecht

  • Tierrecht

  • Versicherungsrecht

  • Bürgerrecht

  • Datenschutzrecht

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Zollrecht

Versicherungsleistung

Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall

Zudem:

  • Max. CHF 10'000 pro Rechtsfall im Persönlichkeits-, Erb-, Scheidungs-, Immaterialgüter-, Schul-, Steuer-, Tier-, Bürger-, Datenschutz- und Zollrecht

  • Max. CHF 1'000 pro Rechtsfall und Versicherungsjahr im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht

  • Kostenlose telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf-, Reise-, Vertrags- und Internetrecht.

Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

Keine

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Streitigketien aus Rechtsgeschäften im Finanzbereich sowie im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten

  • Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeigneten Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Hauptfälligkeit

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Spezielles

Als Zusatzmodul zur Privatrechtsschutzversicherung-TOP kann eine Immobilien-Rechtsschutz-Versicherung/Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen werden.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Versicherungsrecht

  • Eigentumsrecht

  • Fahrzeugvertragsrecht

  • Ausweisentzug

  • Fahrzeugbesteuerung

  • Patientenrecht

Versicherungsleistung

Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall

Zudem:

  • Kostenlose telefonische Rechtauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf- und Fahrzeugvertragsrecht.

Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

Keine

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten

  • Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5‰ bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Hauptfälligkeit

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmein oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

Versicherungsleistung

Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall

Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

60 Tage

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Ausweisentzug

  • Fahrzeugbesteuerung

Versicherungsleistung

Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall

Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

60 Tage

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

  • Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten

  • Wenn die lenkende Person einen Blutalkoholkonzentration von 1.5 Promille bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Privatrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Arbeitsrecht

  • Mietrecht

Versicherungsleistung

Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall

Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

60 Tage

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

Verkehrsrechtsschutz

Versicherte Personen

Einzelperson

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie

  • Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

  • Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen

  • Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Schadenersatzrecht

  • Strafrecht

  • Opferhilferecht

  • Ausweisentzug

  • Fahrzeugbesteuerung

Versicherungsleistung

Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall

Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)

  • Prozessentschädigungen an die Gegenpartei

  • Kosten für Expertisen

  • Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz

  • Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft

  • Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden

  • Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland

  • Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland

  • Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)

  • Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)

  • Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit

Örtlicher Geltungsbereich

Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.

Wartefrist

60 Tage

Ausschlüsse

  • Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat

  • Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben

  • Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter

  • Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten

  • Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5 Promille bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist

Anwaltwahl

Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

1 Monat vor Vertragsablauf

Vertragsdauer

Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.

Vorgehen im Schadenfall

Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.

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Angaben zur Versicherungsgesellschaft Fortuna-Generali

Bankentyp

Fortuna Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG

Hauptsitz

Adliswil

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen