Fortuna-Generali Rechtsschutzversicherung
Produkte der Fortuna-Generali
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Eigentumsrecht
Immaterialgüterrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Patientenrecht
Reiserecht
Vertragsrecht
Nachbarrecht
Internetrecht
Vereinsrecht
Persönlichkeitsrecht
Erbrecht
Ehe- und Scheidungsrecht
Schulrecht
Steuerrecht
Tierrecht
Versicherungsrecht
Bürgerrecht
Datenschutzrecht
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zollrecht
Versicherungsleistung
Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Max. CHF 10'000 pro Rechtsfall im Persönlichkeits-, Erb-, Scheidungs-, Immaterialgüter-, Schul-, Steuer-, Tier-, Bürger-, Datenschutz- und Zollrecht
Max. CHF 1'000 pro Rechtsfall und Versicherungsjahr im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf-, Reise-, Vertrags- und Internetrecht.
Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
Keine
Ausschlüsse
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Streitigketien aus Rechtsgeschäften im Finanzbereich sowie im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten
Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Hauptfälligkeit
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Spezielles
Als Zusatzmodul zur Privatrechtsschutzversicherung-TOP kann eine Immobilien-Rechtsschutz-Versicherung/Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Versicherungsrecht
Eigentumsrecht
Fahrzeugvertragsrecht
Ausweisentzug
Fahrzeugbesteuerung
Patientenrecht
Versicherungsleistung
Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Foerderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf- und Fahrzeugvertragsrecht.
Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
Keine
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten
Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5‰ bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Hauptfälligkeit
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Eigentumsrecht
Immaterialgüterrecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Patientenrecht
Reiserecht
Vertragsrecht
Nachbarrecht
Internetrecht
Vereinsrecht
Persönlichkeitsrecht
Erbrecht
Ehe- und Scheidungsrecht
Schulrecht
Steuerrecht
Tierrecht
Versicherungsrecht
Bürgerrecht
Datenschutzrecht
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Zollrecht
Versicherungsleistung
Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Max. CHF 10'000 pro Rechtsfall im Persönlichkeits-, Erb-, Scheidungs-, Immaterialgüter-, Schul-, Steuer-, Tier-, Bürger-, Datenschutz- und Zollrecht
Max. CHF 1'000 pro Rechtsfall und Versicherungsjahr im Kindes- und Erwachsenenschutzrecht
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft in allen Rechtsgebieten
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf-, Reise-, Vertrags- und Internetrecht.
Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
Keine
Ausschlüsse
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Streitigketien aus Rechtsgeschäften im Finanzbereich sowie im Zusammenhang mit der Anlage und Verwaltung von Vermögenswerten
Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeigneten Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Hauptfälligkeit
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Spezielles
Als Zusatzmodul zur Privatrechtsschutzversicherung-TOP kann eine Immobilien-Rechtsschutz-Versicherung/Vermieter-Rechtsschutz abgeschlossen werden.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Versicherungsrecht
Eigentumsrecht
Fahrzeugvertragsrecht
Ausweisentzug
Fahrzeugbesteuerung
Patientenrecht
Versicherungsleistung
Weltweit: max. CHF 1'000'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Welt:
Weltweiter Versicherungsschutz besteht für folgende Rechtsbereiche: Schadenersatz-, Straf- und Fahrzeugvertragsrecht.
Schweiz:
Für alle übrigen Bereiche besteht Versicherungsschutz, sofern der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
Keine
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten
Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5‰ bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Hauptfälligkeit
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmein oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Versicherungsleistung
Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
60 Tage
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Ausweisentzug
Fahrzeugbesteuerung
Versicherungsleistung
Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
60 Tage
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten
Wenn die lenkende Person einen Blutalkoholkonzentration von 1.5 Promille bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Privatrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Arbeitsrecht
Mietrecht
Versicherungsleistung
Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
60 Tage
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Streitigkeiten aus Mandatsverhältnissen von Verwaltungsräten, Rechtsanwälten, Steuerberatern, Notaren, Treuhändern, Trustees und Buchaltern
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Verkehrsrechtsschutz
Versicherte Personen
Einzelperson
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie
Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Alle dauernd im gleichen Haushalt lebenden Personen
Kinder unter 26 Jahren mit Wohnsitz in der Schweiz, sofern sie nicht erwerbstätig sind und nicht im gemeinsamen Haushalt leben
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Schadenersatzrecht
Strafrecht
Opferhilferecht
Ausweisentzug
Fahrzeugbesteuerung
Versicherungsleistung
Schweiz: max. CHF 250'000 pro Rechtsfall
Zudem:
Kostenlose telefonische Rechtsauskunft
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und sonstige Verfahrenskosten (inkl. anfallende Spruch- und Schreibgebühren)
Prozessentschädigungen an die Gegenpartei
Kosten für Expertisen
Kosten eines Mediationsverfahrens in der Schweiz
Vorschuss von Strafkautionen zur Vermeidung von Untersuchungshaft
Inkassokosten aus Forderungen, die der versicherten Person gerichtlich oder durch Vergleich zugesprochen wurden
Reisekosten bei Reisen zu Gerichtsverhandlungen im Ausland
Übersetzungskosten für Gerichtsverfahren im Ausland
Kosten bei einer Verhaftung (bis CHF 1'000)
Übernahme von Lohnausfällen aufgrund Erwerbsausfall bei Vorladungen (bis CHF 1'000)
Keine Leistungskürzung bei Grobfahrlässigkeit
Örtlicher Geltungsbereich
Schweiz:
Versicherungsschutz besteht in Rechtsfällen, für die der Gerichtsstand in der Schweiz liegt und schweizerisches Recht zur Anwendung gelangt.
Wartefrist
60 Tage
Ausschlüsse
Streitigkeiten unter Familienangehörigen sowie Personen, die unter derselben Police versichert sind
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer selbständigen Neben- oder Haupterwerbstätigkeit
Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer der versicherten Person vorgeworfenen, vorsätzlichen Straftat
Streitigkeiten, die unter das Schuldbetreibungs- und Konkursrecht fallen oder sich aus reinem Inkasso von Forderungen ergeben
Die Abwehr von Schadenersatzansprüchen Dritter
Teilnahme an Rennen, Wett- und Trainingsfahrten
Wenn die lenkende Person eine Blutalkoholkonzentration von 1.5 Promille bzw. 0.75 mg/l oder mehr aufweist
Anwaltwahl
Wenn der Beizug einer Anwältin oder eines Anwalts notwendig ist, so kann die versicherte Person im Einvernehmen mit Fortuna eine Rechtsvertretung frei wählen. Lehnt Fortuna die gewählte Vertretung ab, kann die versicherte Person drei andere, voneinander unabhängige Rechtsvertretungen vorschlagen, wovon Fortuna eine wählen muss.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Beurteilung durch eine fachlich geeignete Rechtsanwältin oder einen Rechtsprofessor als Einzelschiedsrichter. Können sich die Parteien nicht auf einen Einzelschiedsrichter einigen, gelten die Bestimmungen der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
1 Monat vor Vertragsablauf
Vertragsdauer
Beginn und Ende des Versicherungsvertrags gehen aus der Police hervor. Die Mindestvertragsdauer beträgt ein Jahr.
Vorgehen im Schadenfall
Nach Anmeldung eines Schadenfalls bespricht Fortuna mit der versicherten Person das weitere Vorgehen. Die versicherte Person hat Fortuna und der beauftragten Vertretung sämtliche fallrelevanten Unterlagen und Informationen vollständig und wahrheitsgetreu zu übermitteln.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft Fortuna-Generali
Bankentyp | Fortuna Rechtsschutz-Versicherungsgesellschaft AG |
Hauptsitz | Adliswil |