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TCS Rechtsschutzversicherung

Produkte der TCS

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • Privatperson

  • Berufsausübende in unselbständiger Stellung

  • Mieter

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter

  • Passagiere eines Transportmittels

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Arbeitsrecht

  • Konsumentenrecht und andere Verträge

  • Reiserecht

  • Patientenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)

Rechtsberatung für die folgenden Gebiete:

  • Personenrecht,

  • Familienrecht,

  • Erbrecht,

  • Schulrecht (inkl. Kita),

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Erweist sich der Beizug eines Anwalts, eines Notars oder eines staatlich anerkannten Mediators als notwendig, wird das Honorar bis CHF 500 pro Angelegenheit übernommen.

Versicherungsleistung

  • Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 750'000

  • Deckungssummen weltweit: max. CHF 200'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und Verfahrenskosten

  • vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten

  • Kosten von Expertisen und Analysen

  • Prozessentschädigungen

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen

  • Mediationskosten

  • Übersetzungskosten

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 750'000,

  • in EU/EFTA/GB bis max. CHF 750'000,

  • weltweit bis max. CHF 200'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Opferhilfe, Patienten- oder Strafrecht sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Immaterialgüterrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

1 Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • Privatperson

  • Berufsausübende in unselbständiger Stellung

  • Mieter

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter

  • Passagiere eines Transportmittels

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Mietrecht (Mieter)

  • Arbeitsrecht

  • Konsumentenrecht und andere Verträge

  • Reiserecht

  • Patientenrecht

  • Versicherungsrecht

  • Schadenersatzrecht

  • Steuerrecht

  • Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)

Rechtsberatung (eine Beratung pro Fall) für die folgenden Gebiete:

  • Personenrecht,

  • Familienrecht,

  • Erbrecht,

  • Schulrecht (inkl. Kita),

  • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.

Erweist sich der Beizug eines Anwalts, eines Notars oder eines staatlich anerkannten Mediators als notwendig, wird das Honorar bis CHF 500 pro Angelegenheit übernommen.

Versicherungsleistung

  • Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 1'500'000

  • Deckungssummen weltweit: max. CHF 300'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und Verfahrenskosten

  • vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten

  • Kosten von Expertisen und Analysen

  • Prozessentschädigungen

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

  • Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen

  • Mediationskosten

  • Übersetzungskosten

  • Schriftliche Rechtsberatung und Dokumentenprüfung

Weitere ungedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 1'500'000,

  • in EU/EFTA/GB bis max. CHF 1'500'000,

  • weltweit bis max. CHF 300'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Opferhilfe, Patienten- oder Strafrecht sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.

Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend:

  • Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist

  • Eigentumsrecht

  • Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz

  • Immaterialgüterrecht

  • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

1 Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen

  • Eigentümer und Halter von Fahrzeugen

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.

  • Passagier irgendeines Transportmittels

  • Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsunfälle

  • Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)

  • Reiserecht

  • Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)

  • Sachenrecht

  • Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)

Versicherungsleistung

  • Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 1'000'000

  • Deckungssummen weltweit: max. CHF 100'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und Verfahrenskosten

  • vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten

  • Kosten von Expertisen und Analysen

  • Prozessentschädigungen

  • Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen

  • Übersetzungen von Dolmetschern

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

  • Mediationskosten

Nicht gedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • angeordneter Verkehrsunterricht

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 1'000'000,

  • in EU/EFTA/GB bis max. CHF 1'000'000,

  • weltweit bis max. CHF 100'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Privat- und Sozialversicherungs-, Patienten oder Strafrecht sowie Verwaltungsverfahren.

Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

1 Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Versicherte Personen

Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer

Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.

Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:

  • ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen

  • Eigentümer und Halter von Fahrzeugen

  • Vertragspartei

  • Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.

  • Passagier irgendeines Transportmittels

  • Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises

Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche

  • Verkehrsunfälle

  • Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)

  • Reiserecht

  • Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)

  • Sachenrecht

  • Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)

Versicherungsleistung

  • Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 2'000'000

  • Deckungssummen weltweit: max. CHF 200'000

Zusätzlich gedeckte Kosten

  • Gerichts- und Verfahrenskosten

  • vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten

  • Kosten von Expertisen und Analysen

  • Prozessentschädigungen

  • Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen

  • Übersetzungen von Dolmetschern

  • Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen

  • Mediationskosten

Nicht gedeckte Kosten

  • Schadenersatz und Genugtuung

  • Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist

  • Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird

  • Blutalkohol- und Drogenanalysen

  • angeordneter Verkehrsunterricht

Örtlicher Geltungsbereich

Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:

  • in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 2'000'000,

  • in EU/EFTA/GB bis max. CHF 2'000'000,

  • weltweit bis max. CHF 200'000.

Wartefrist

Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Privat- und Sozialversicherungs-, Patienten oder Strafrecht sowie Verwaltungsverfahren.

Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.

Ausschlüsse

Rechtsfälle betreffend...

  • Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings

  • Inkasso von Forderungen

  • Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen

  • Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu

  • Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.

Anwaltwahl

Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.

Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten

Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.

Kündigungsfrist

Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.

Vertragsdauer

1 Jahr

Vorgehen im Schadenfall

Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.

Angaben zur Versicherungsgesellschaft TCS

Versicherungsträger

Assista Rechtsschutz AG

Hauptsitz

Vernier

Übersicht der Schweizer Rechtsschutzversicherungen