
TCS Rechtsschutzversicherung
Produkte der TCS
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
Privatperson
Berufsausübende in unselbständiger Stellung
Mieter
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter
Passagiere eines Transportmittels
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Arbeitsrecht
Konsumentenrecht und andere Verträge
Reiserecht
Patientenrecht
Versicherungsrecht
Schadenersatzrecht
Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)
Rechtsberatung für die folgenden Gebiete:
Personenrecht,
Familienrecht,
Erbrecht,
Schulrecht (inkl. Kita),
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Erweist sich der Beizug eines Anwalts, eines Notars oder eines staatlich anerkannten Mediators als notwendig, wird das Honorar bis CHF 500 pro Angelegenheit übernommen.
Versicherungsleistung
Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 750'000
Deckungssummen weltweit: max. CHF 200'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und Verfahrenskosten
vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten
Kosten von Expertisen und Analysen
Prozessentschädigungen
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen
Mediationskosten
Übersetzungskosten
Weitere ungedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 750'000,
in EU/EFTA/GB bis max. CHF 750'000,
weltweit bis max. CHF 200'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Opferhilfe, Patienten- oder Strafrecht sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Immaterialgüterrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
1 Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Kinder, die auswärts wohnen, ihre Schriften am Wohnsitz der versicherten Eltern oder eines Elternteils haben, sich noch in Ausbildung befinden.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
Privatperson
Berufsausübende in unselbständiger Stellung
Mieter
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter
Passagiere eines Transportmittels
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Mietrecht (Mieter)
Arbeitsrecht
Konsumentenrecht und andere Verträge
Reiserecht
Patientenrecht
Versicherungsrecht
Schadenersatzrecht
Steuerrecht
Straf- und Verwaltungsrecht (ausgenommen vorsätzlich begangene Straftaten, ausgenommen Notwehr und Notstand)
Rechtsberatung (eine Beratung pro Fall) für die folgenden Gebiete:
Personenrecht,
Familienrecht,
Erbrecht,
Schulrecht (inkl. Kita),
Kindes- und Erwachsenenschutzrecht.
Erweist sich der Beizug eines Anwalts, eines Notars oder eines staatlich anerkannten Mediators als notwendig, wird das Honorar bis CHF 500 pro Angelegenheit übernommen.
Versicherungsleistung
Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 1'500'000
Deckungssummen weltweit: max. CHF 300'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und Verfahrenskosten
vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten
Kosten von Expertisen und Analysen
Prozessentschädigungen
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Fahrtspesen bei gerichtlichen Vorladungen, wenn diese Kosten CHF 100 übersteigen
Mediationskosten
Übersetzungskosten
Schriftliche Rechtsberatung und Dokumentenprüfung
Weitere ungedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 1'500'000,
in EU/EFTA/GB bis max. CHF 1'500'000,
weltweit bis max. CHF 300'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Opferhilfe, Patienten- oder Strafrecht sowie Streitigkeiten mit Versicherungen.
Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend:
Arbeitsrecht, wenn der Versicherte Arbeitgeber ist, dem Verwaltungsrat angehört oder am Kapital oder Gewinn beteiligt ist
Eigentumsrecht
Strafverfahren bei vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Streitigkeiten im Zusammenhang mit Motorfahrzeugen: Deckung über Verkehrsrechtsschutz
Immaterialgüterrecht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten aus der Benützung von Computer-Software und Webhosting
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten in der Eigenschaft als Berufssportler oder -trainer
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
1 Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall raschmöglichst an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen
Eigentümer und Halter von Fahrzeugen
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.
Passagier irgendeines Transportmittels
Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsunfälle
Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)
Reiserecht
Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)
Sachenrecht
Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)
Versicherungsleistung
Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 1'000'000
Deckungssummen weltweit: max. CHF 100'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und Verfahrenskosten
vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten
Kosten von Expertisen und Analysen
Prozessentschädigungen
Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen
Übersetzungen von Dolmetschern
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Mediationskosten
Nicht gedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Blutalkohol- und Drogenanalysen
angeordneter Verkehrsunterricht
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
In der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 1'000'000,
in EU/EFTA/GB bis max. CHF 1'000'000,
weltweit bis max. CHF 100'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Privat- und Sozialversicherungs-, Patienten oder Strafrecht sowie Verwaltungsverfahren.
Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
1 Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Versicherte Personen
Einzelperson: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer
Familie: Versicherungsnehmerin oder Versicherungsnehmer und folgende im gemeinsamen Haushalt leben Personen: Ihr Ehe- bzw. Lebenspartner und deren Kinder unter 26 Jahren.
Zudem: Die in der Schweiz wohnhaften Passagiere der durch den Versicherten gelenkten Fahrzeuge, unter Ausschluss von entgeltlichen Fahrten.
Die versicherten Personen sind gedeckt in ihrer Eigenschaft als:
ermächtigte Lenker jedes beliebigen Motorfahrzeugs im Strassenverkehr sowie von privat genutzten Wasserfahrzeugen
Eigentümer und Halter von Fahrzeugen
Vertragspartei
Fussgänger, Radfahrer, Reiter, Benützung von Inlineskates, Rollbrettern, Rollski, Trottinettes u.ä.
Passagier irgendeines Transportmittels
Inhaber eines schweizerisch anerkannten Führerausweises
Zusätzliche versicherte Rechtsbereiche
Verkehrsunfälle
Patientenrecht (im Rahmen eines gedeckten Unfalls)
Reiserecht
Streitigkeiten bei der Nutzung von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität (Car-Sharing und Mitfahrsysteme)
Sachenrecht
Alternative Energien (Strom, Erdgas, Wasser)
Versicherungsleistung
Deckungssummen in CH, FL, EU, GB, EFTA: max. CHF 2'000'000
Deckungssummen weltweit: max. CHF 200'000
Zusätzlich gedeckte Kosten
Gerichts- und Verfahrenskosten
vorprozessualen und prozessualen Anwaltskosten
Kosten von Expertisen und Analysen
Prozessentschädigungen
Fahrspesen bei gerichtlichen Vorladungen, sofern diese CHF 100.- übersteigen
Übersetzungen von Dolmetschern
Inkassokosten für dem Versicherten zugesprochene Entschädigungen
Mediationskosten
Nicht gedeckte Kosten
Schadenersatz und Genugtuung
Die Kosten, zu deren Übernahme ein Dritter oder ein Haftpflichtversicherer verpflichtet ist
Bussen, zu denen der Versicherte verurteilt wird
Blutalkohol- und Drogenanalysen
angeordneter Verkehrsunterricht
Örtlicher Geltungsbereich
Je nach versichertem Bereich gilt die Deckung:
in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein bis max. CHF 2'000'000,
in EU/EFTA/GB bis max. CHF 2'000'000,
weltweit bis max. CHF 200'000.
Wartefrist
Der Versicherungsschutz beginnt nach einer Wartefrist von 2 Monaten, ausgenommen davon sind Schadenersatz, Privat- und Sozialversicherungs-, Patienten oder Strafrecht sowie Verwaltungsverfahren.
Die Wartefristen entfallen zudem bei Vorliegen einer Vorversicherung desselben Risikos und zeitlich nahtloser Versicherungsdeckung.
Ausschlüsse
Rechtsfälle betreffend...
Aktive Teilnahme an Rennen, Rallyes und anderen Wettfahrten sowie Renntrainings
Inkasso von Forderungen
Streitigkeiten unter den durch dieselbe Police versicherten Personen
Streitigkeiten aus der Begebung von Verbrechen und vorsätzlichen Vergehen sowie der Versuch dazu
Verfahren vor internationalen und supranationalen Gerichtsinstanzen.
Anwaltwahl
Der Versicherte kann einen örtlich zuständigen Anwalt frei wählen, sofern der Beizug eines externen Anwalts zeitlich und sachlich notwendig ist.
Verfahren bei Aussichtslosigkeit oder Meinungsverschiedenheiten
Ein Schiedsverfahren kann eingeleitet werden. Es gelten die Bestimmungen der schweizerischen Zivilprozessordnung.
Kündigungsfrist
Kündigungsfrist bis spätestens 1 Tag vor der jährlichen Fälligkeit.
Vertragsdauer
1 Jahr
Vorgehen im Schadenfall
Der Versicherte meldet den Rechtsfall schnellstmöglich an. Weitere juristische Schritte oder der Beizug eines Anwalts müssen in Absprache mit der Versicherung erfolgen.
Angaben zur Versicherungsgesellschaft TCS
| Versicherungsträger | Assista Rechtsschutz AG |
| Hauptsitz | Vernier |