Grundstückgewinnsteuer in St. Gallen: Tarife und Beispiel
Bei einem Immobilienverkauf müssen Sie den Gewinn versteuern. Die Bestimmungen für diese Grundstückgewinnsteuer unterscheiden sich von Kanton zu Kanton. Hier lesen Sie, was im Kanton St. Gallen gilt.
08.11.2022
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1. Für wen fällt die Grundstückgewinnsteuer an?
Für den beim Verkauf eines Privatgrundstücks erzielten Gewinn bezahlen Sie in der Regel als Verkäufer oder Verkäuferin die Grundstückgewinnsteuer. Die Übernahme durch die Käuferin oder den Käufer ist möglich, kommt in der Praxis aber selten vor.
Meist bestimmen die Kantone den Steuersatz für die Grundstückgewinnsteuer und treiben sie auch ein. In manchen Fällen sind die Gemeinden zuständig. Die Grundstückgewinnsteuer hängt ab von der Nutzungsart, der Eigentumsdauer und der Gewinnhöhe.
2. Wie hoch ist die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen?
Progressive Steuerberechnung
Im Kanton St. Gallen ist der Steuertarif progressiv ausgelegt. Den ungefähren Steuerbetrag können Sie mit dem Rechner auf der Website des Kantons St. Gallen oder anhand der Tabelle unten berechnen.
Der Gewinn bestimmt die Höhe der Steuer
Für die Berechnung der Grundstückgewinnsteuer ist der tatsächliche Verkaufspreis bzw. der durch den Verkauf erzielte Gewinn ausschlaggebend.
Mit der Online-Immobilienbewertung von Comparis erhalten Sie einen ersten Anhaltspunkt für den Wert Ihrer Immobilie.
Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen: Tabelle
Tarif für die Steuerberechnung (§ 140 Steuergesetz) *
Prozentsatz | Bemessungsgrenze |
---|---|
0% | Für die ersten 2'200 CHF |
0,5% | Für die weiteren 2'800 CHF |
1% | Für die weiteren 2'700 CHF |
2% | Für die weiteren 2'100 CHF |
3% | Für die weiteren 2'100 CHF |
4% | Für die weiteren 2'600 CHF |
5% | Für die weiteren 3'700 CHF |
6% | Für die weiteren 6'900 CHF |
7% | Für die weiteren 9'600 CHF |
8% | Für die weiteren 16'000 CHF |
9% | Für die weiteren 21'100 CHF |
10% | Für die weiteren 176'200 CHF |
Für Gewinne über 248'000 Franken beträgt die einfache Steuer zusätzlich
10,5% | Für die weiteren 208'000 CHF |
---|---|
11% | Für die weiteren 144'000 CHF |
Für Gewinne über 600'000 Franken beträgt die einfache Steuer für den ganzen Gewinn einheitlich 10 Prozent.
Eigentumsdauer
War das Grundstück weniger als fünf Jahre im Eigentum der Verkäuferin oder des Verkäufers, wird der Steuerbetrag für das fünfte und jedes volle Jahr weniger um 1 Prozent erhöht. War eine Liegenschaft mehr als 15 Jahre im Eigentum der Verkäuferin oder des Verkäufers, wird der Steuerbetrag für jedes weitere volle Jahr ermässigt.
*Quelle: Kanton St. Gallen
Nutzungsart
Für Gewinne aus dem Verkauf von Grundstücken des Geschäftsvermögens müssen Sie im Kanton St. Gallen keine Grundstückgewinnsteuer zahlen. Diese fallen unter die Einkommens- bzw. die Gewinnsteuer.
Berechnungsbeispiel für die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen
Die Steuerberechnung im Kanton St. Gallen richtet sich nach Art. 140 f. und Art. 6 f. des Steuergesetzes. Der geschuldete Steuerbetrag ergibt sich aus der einfachen Grundstückgewinnsteuer gemäss der Tabelle oben, multipliziert mit dem Steuerfuss, unter Berücksichtigung allfälliger Zuschläge oder Ermässigungen.
Der Steuerfuss (Staatssteuerfuss inkl. Zuschläge) beträgt im Jahr 2022 330 % der einfachen Steuer.
Die Berechnung basiert auf einem Kauf der Immobilie am 1.11.2012 und einem Verkauf am 1.11.2022. Die Immobilie war also zehn Jahre im Besitz des Verkäufers oder der Verkäuferin.
Kaufpreis der Immobilie | CHF 900'000 |
---|---|
Wertvermehrende Investitionen | CHF 0 |
Erzielter Verkaufspreis | CHF 1'000'000 |
Gewinn aus dem Verkauf | CHF 100'000 |
Abzüglich Maklerhonorar (2,5 % vom Verkaufspreis) | CHF 25'000 |
Steuerbarer Grundstückgewinn | CHF 75'000 |
Einfache Steuer zu 100 % gemäss Tabelle oder Rechner | CHF 5'020 |
Grundstückgewinnsteuer (Steuersatz von 330 %) | CHF 16'565 |
3. Wie kann ich die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen reduzieren?
Umgehen können Sie die beim Verkauf Ihrer Immobilie anfallende Steuer nicht. Sie können die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen aber reduzieren. Sie haben die folgenden Möglichkeiten:
Alle Abzüge geltend machen
Je länger Sie im Besitz des Hauses waren, desto niedriger ist die Steuer. Es kann sich also lohnen, mit einem Verkauf noch etwas zuzuwarten. Beachten Sie die geltenden Fristen.
Denken Sie auch an Abzüge. Dazu gehören wertvermehrende Investitionen wie Renovationen, Maklerprovision, Kosten fürs Inserieren, Handänderungssteuern, Notariatshonorare sowie allenfalls die sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung an die Bank.
Comparis-Tipp
Erstellen Sie schon beim Immobilienkauf eine Kaufpreis-/Investitions-/Unterhaltsliste. Notieren Sie sämtliche Ausgaben im Zusammenhang mit der Immobilie mit Datum und Betrag. So wissen Sie bei einem Verkauf, welche Abzüge Sie geltend machen dürfen. Eine Steuerberatung kann anhand der vollständigen Dokumente das Optimum für Sie ermitteln.
Grundstückgewinnsteuer aufschieben
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen aufschieben. Das ist der Fall bei Handänderungen. Steueraufschiebende Handänderungen sind unter anderem:
Erbgang, Erbteilung und Vermächtnis
Erbvorbezug und Schenkung
Eigentumsübertragungen unter Eheleuten zur Abgeltung rechtlicher Ansprüche
Landumlegung, Güterzusammenlegung, Quartierplanung, Grenzbereinigung, Abrundung landwirtschaftlicher Heimwesen
Verkauf eines land- oder forstwirtschaftlichen Grundstücks mit Ersatzbeschaffung
Veräusserung einer dauernd und ausschliesslich selbst genutzten Wohnliegenschaft (Einfamilienhaus oder Eigentumswohnung), soweit der Erlös innert angemessener Frist zum Erwerb oder zum Bau einer gleich genutzten Ersatzliegenschaft in der Schweiz verwendet wird.
Um aufschiebende Wirkung zu haben, dürfen Sie die Ersatzbeschaffung maximal drei Jahre nach dem Verkauf bzw. maximal ein Jahr vor dem Verkauf tätigen. Weitere Informationen zur Grundstückgewinnsteuer im Kanton St. Gallen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf der Seite des Kantons.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 08.11.2022