Gütertrennung bei Immobilien und einem gemeinsamen Haus: Was ist zu beachten?
Die Ehe ist meist auch ein finanzielles Bündnis. Besteht ein Ehevertrag mit Gütertrennung, bleiben die Vermögen der Ehepartner aber getrennt. Was bedeutet das, wenn Immobilienbesitz vorhanden ist? Comparis klärt auf.
02.08.2022
iStock.com / AlexRaths
1. Was bedeutet Gütertrennung gemäss ZGB Art. 247?
Bei einer Gütertrennung bleiben die Vermögenswerte der Ehepartner weitgehend voneinander getrennt. Das gilt besonders auch für Vermögenswerte, die während der Ehe erwirtschaftet werden. Die Gütertrennung ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 247 geregelt und bildet einen von drei Güterständen in der Ehe.
Daneben gibt es die Errungenschaftsbeteiligung als sogenannten «ordentlichen Güterstand» sowie die Gütergemeinschaft. Wird nichts anderes vereinbart, gilt die Errungenschaftsbeteiligung. Eine Gütergemeinschaft oder Gütertrennung müssen Sie durch Ehevertrag festlegen.
Errungenschaftsbeteiligung: In die Ehe eingebrachte Vermögen bleiben getrennt, während der Ehe erwirtschaftete Vermögen gehören beiden Ehepartnern gemeinschaftlich.
Gütertrennung: In die Ehe eingebrachte Vermögen sowie während der Ehe erwirtschaftete Vermögen bleiben getrennt.
Gütergemeinschaft: In die Ehe eingebrachtes Vermögen sowie während der Ehe erwirtschaftetes Vermögen gehören beiden gemeinschaftlich.
Wem gehört das Haus bei Gütertrennung?
Das Wohneigentum gehört allein dem Ehepartner, der die Immobilie in die Ehe eingebracht hat oder sie während der Ehe erworben hat. Auch auf Mieterträge oder Erträge beim Verkauf der Immobilie hat der andere Partner keinen Anspruch.
Erwirbt ein Ehepaar eine Immobilie allerdings im Gesamteigentum, ist diese von der Gütertrennung ausgeschlossen. Das Haus und die Erträge daraus gehören bei dieser Eigentumsform den Ehepartnern gemeinsam. Zudem sind beide Partner im Grundbuch eingetragen. Wichtig: Halten Sie in diesem Fall im Ehevertrag fest, was mit dem Eigenheim bei einer Scheidung geschehen soll.
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2. Welche Bedeutung hat die Gütertrennung bei einer Scheidung?
Bei einer Gütertrennung haben Sie im Scheidungsfall keinen Anspruch auf das in die Ehe eingebrachte und das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen Ihrer Partnerin oder Ihres Partners. Auch für allfällige Schulden haften Sie bei einer Scheidung separat.
Eine Ausnahme bilden Vorsorgeguthaben der 2. Säule, die Sie während der Ehe ansparen: Hier erfolgt keine Gütertrennung. Sofern nicht anders vereinbart, erhalten im Scheidungsfall beide Partner je die Hälfte des gemeinschaftlich angesparten Pensionskassen-Vermögens.
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Wem gehört das Haus bei einer Scheidung?
Wohneigentum verbleibt bei Gütertrennung auch bei einer Scheidung im Besitz jenes Ehepartners, der die Immobilie in die Ehe eingebracht oder während der Ehe erworben hat. Der andere Partner hat, wenn eine Gütertrennung festgelegt wurde, auch keinen Anspruch auf Vermögenswerte, die durch den Immobilienbesitz erwirtschaftet wurden (z.B. Mieteinnahmen).
3. Was passiert beim Tod eines Ehepartners?
Stirbt ein Ehepartner, fällt das gesamte Vermögen der verstorbenen Person in den Nachlass. Wie viel der hinterbliebene Ehepartner erhält, regelt das Erbrecht.
Für alle Güterstände gilt: Besteht kein Testament, haben Ehepartner gemäss Gesetz einen Anspruch auf die Hälfte des Nachlasses. Mittels Testament können Eheleute vor ihrem Tod den Nachlass-Anteil erhöhen oder bis auf den Pflichtteil verringern. Der Pflichtteil beträgt ein Viertel des Nachlasses.
Wem gehört das Haus im Todesfall?
Das Wohneigentum des Verstorbenen und die daraus erwirtschafteten Gewinne zählen zum Nachlass des Verstorbenen. Auch hier gilt: Ohne Testament erbt der überlebende Partner mindestens die Hälfte des Nachlasses. Mit Testament kann der Anteil auf den Pflichtteil von einem Viertel reduziert werden.
4. Welchen Einfluss hat die Gütertrennung auf die Steuern?
Das schweizerische Steuerrecht sieht für alle Güterstände eine Gemeinschaftsbesteuerung vor. So haften Ehepaare auch bei Gütertrennung gemeinsam für Steuerschulden. Lebt ein Ehepaar getrennt, ist unabhängig vom Güterstand grundsätzlich eine separate Besteuerung möglich.
Wer zahlt die Steuern für das Haus?
Verfügt einer der Ehepartner über Wohneigentum, muss das Paar in der Regel mit höheren Einkommenssteuern und Vermögenssteuern rechnen. Grund dafür ist unter anderem der Eigenmietwert.
Der Partner ohne Hauseigentum ist also benachteiligt: Er erwirtschaftet keinen Profit durch die Immobilie. Trotzdem muss er die Steuerrechnung gemeinsam mit dem Ehepartner begleichen. Leben die Ehepartner getrennt und werden darum separat besteuert, entfällt diese Benachteiligung.
5. Was gibt es noch zu beachten?
Bei Abschluss eines Ehevertrags mit Gütertrennung sollten Sie weitere Punkte beachten.
Ehepaare können einen Ehevertrag mit Gütertrennung während der Ehe jederzeit gemeinsam vertraglich festlegen, abändern oder wieder auflösen. Vertragsabschluss und -änderungen müssen durch ein Notariat beglaubigt sein.
Das Gericht kann bei Überschuldung eines Ehegatten die Gütertrennung anordnen. Wird über einen Ehepartner gar der Konkurs eröffnet, so tritt sie von Gesetzes wegen ein. Sie tritt etwa auch in Kraft, wenn einer der Ehepartner urteilsunfähig wird.
Nein, nicht zwingend. Eheleute können mit einem Ehevertrag die Gütertrennung auch auf einzelne, ausgewählte Vermögenswerte anwenden.
Grundsätzlich haften Sie nicht für die Schulden Ihres Partners. Verschuldet sich Ihr Partner während des Zusammenlebens allerdings für die laufenden Bedürfnisse der Familie, haften Sie solidarisch. Das gilt etwa bei Ausgaben für Kleidung, Lebensmittel oder Krankenkassenprämien.
Ja, in den meisten Fällen schon. Ein Unternehmen, das Sie während der Ehe aufbauen, gehört ohne Ehevertrag zur Errungenschaftsbeteiligung. Mit einer Gütertrennung ist die Weiterführung des Unternehmens auch im Scheidungsfall gewährleistet.
Je nach Situation. Kommt es nach über zehn Jahren Ehe zu einer Scheidung und kann Ihr Ex-Partner oder Ihre Ex-Partnerin nicht vollständig für den eigenen Lebensunterhalt aufkommen, müssen Sie (falls zahlungsfähig) nachehelichen Unterhalt zahlen.
6. Fazit: Lohnt sich ein Ehevertrag mit Gütertrennung?
Auf diese Frage gibt es keine allgemeine Antwort. In den meisten Fällen profitiert von einer Gütertrennung der oder die finanziell Stärkere. Eheleute wählen die Gütertrennung als Absicherung gegenüber dem Partner und aus Gründen der finanziellen Unabhängigkeit.
In folgenden Fällen empfiehlt sich die Prüfung einer Gütertrennung besonders:
Ein Ehepartner ist stark überschuldet: Der unverschuldete Ehepartner sichert sich durch die Gütertrennung ab.
Ein Ehepartner führt ein Unternehmen oder Gewerbe: Mit einer Gütertrennung kann er die Unabhängigkeit des Unternehmens wahren.
Die finanzielle Situation der Ehepartner ist sehr unterschiedlich: Eine Gütertrennung sichert die bestehenden Vermögensverhältnisse.
Prüfen Sie die Vermögens- und Einkommensverhältnisse beider Partner bereits vor der Eheschliessung genau und besprechen Sie Ihre Optionen allenfalls mit Experten.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 05.08.2019