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Reiseversicherung in der Schweiz: Schutz für Ihre Reise

Ferien und Reisen sind kostspielig. Und: Unerwartete Ereignisse können die Ausgaben weiter erhöhen. Gegen solche finanziellen Risiken können Sie sich absichern. Comparis zeigt Ihnen, mit welchen Reiseversicherungen Sie sorgenfrei verreisen.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

29.07.2024

Eine Hand hält ein kleines Schild aus Holz, aus dem ein Flugzeug ausgeschnitten ist.

iStock / sommart

1.Was deckt eine Reiseversicherung?
2.Welche Risiken deckt eine Jahres-Reiseversicherung?
3.Wann lohnt sich eine Jahres-Reiseversicherung?
4.Tipps zum Reiseschutz
5.Reiseversicherung als Ergänzung zur Krankenversicherung

1. Was deckt eine Reiseversicherung?

Die Deckungen der Reiseversicherung unterscheiden sich je nach Anbieter und Versicherungspaket. Teils können Sie verschiedene Versicherungs-Bausteine frei kombinieren und den Versicherungsschutz genau auf Ihre Bedürfnisse anpassen.

Die Annulationsversicherung hilft, wenn Ihre Begleitperson oder Sie die Reise nicht antreten können. Versichert ist der Rücktritt von der Reise aber nur aus bestimmten Gründen – etwa bei Krankheit oder Naturkatastrophen.

Tipp: Prüfen Sie Ihre Police auf die eingeschlossenen Ereignisse und Gründe.

Mögliche Gesundheitskosten im Ausland durch Krankheit oder Unfall sind durch die obligatorische Krankenversicherung und Unfallversicherung UVG teilweise versichert. Je nach Reiseziel unterscheidet sich die Höhe der Deckung.

Müssen Sie oder Ihre Begleitperson Ihre Reise aus bestimmten Gründen frühzeitig beenden oder verlängern? Dann hilft die Assistance-Versicherung. Sie zahlt zum Beispiel Kosten für:

  • den Rücktransport inklusive nötiger neuer Flugtickets

  • allenfalls ein Hotel

  • Bergung und Rettung

Gründe für den Unterbruch oder die Verlängerung der Reise können etwa Krankheit oder Unfall sein. Aber: Reiseversicherungen zahlen je nach Bestimmungen auch aus nicht-medizinischen Gründen.

Das Reisegepäck ist in der Reiseversicherung oft nicht versichert. Viele Versicherungen bieten deshalb eine separate Reisegepäckversicherung an. Dieser Zusatz deckt etwa die Risiken bei

  • Diebstahl

  • Beraubung

  • Beschädigung

  • Verlust und Beschädigung während der Beförderung durch ein Transportunternehmen

Nicht gedeckt sind selbst verlorene oder liegen gelassene Gegenstände.

Gut zu wissen: Teilweise können Sie Ihr Gepäck auch über die Hausratversicherung oder Ihren Kreditkarten-Anbieter versichern lassen.

Möchten Sie im Ausland ein Fahrzeug nutzen? Dann hilft Ihnen bei Verkehrsunfällen und Pannen ausserhalb der Schweiz eine Fahrzeug-Assistance-Versicherung. Das gilt für Ihr eigenes Auto wie auch für Mietfahrzeuge.

Die Fahrzeug-Assistance deckt unter anderem:

  • Pannenservice

  • Abschleppdienst

  • Rückführungskosten

  • Selbstbehalt bei Mietwagen

  • Übernachtungskosten und Kosten für die Rückreise

Die Deckung ist meist auf Europa beschränkt. Informieren Sie sich vor Ihrer Reise, ob die Versicherung auch in Ihrem Ferienland gilt.

Prüfen Sie vor Ihrer Reisen auch den Abschluss einer Rechtsschutz-Versicherung. Denn: Ein Rechtsstreit kann teuer werden. Klären Sie vor dem Abschluss ab, in welchen Ländern die Versicherung gilt.

Gut zu wissen: In einigen Reiseversicherungen ist auch eine Reiserechtsschutz-Versicherung enthalten.

Rechtsschutz-Versicherungen vergleichen

2. Welche Risiken deckt eine Jahres-Reiseversicherung?

Es gibt zwei verschiedene Arten der generellen, ganzjährigen Reiseversicherung: die Annulationsversicherung und die Assistance-Versicherung. Je nach Versicherung können Sie die Bausteine einzeln oder in Kombination abschliessen.

Annulationsversicherungen decken Kosten, wenn Sie eine Reise nicht antreten können. Die Assistance-Versicherung hilft Ihnen und deckt Kosten, wenn während der Reise etwas passiert. Dazu zählt auch ein Abbruch oder Unterbruch der Reise.

Versicherte Gefahren

Sie oder Ihre Begleitperson müssen Ihre Reise absagen, unterbrechen oder verlängern? Dann zahlen die Annullationsversicherung und Assistance-Versicherung in der Regel bei diesen Gründen:

  • Unfall

  • Krankheit. Dazu zählen auch schwere Komplikationen einer Schwangerschaft.

  • Todesfall

  • Unfall, Krankheit oder Todesfall einer oder eines nahen Familienangehörigen. Je nach Versicherung zählen dazu auch Haustiere.

  • Naturkatastrophen und Epidemien

  • Unruhen im Ferienland

  • Transportausfall, etwa bei einem Streik der Airline oder Bahn. Wichtig: Verspätungen und Umwege gelten nicht als Ausfall.

  • Berufliche Gründe:

    • Sie verlieren Ihren Job.

    • Ihre Stellvertretung fällt aus und Sie müssen deswegen zwingend anwesend sein.

    • Sie treten eine neue Stelle an, wussten aber bei der Buchung noch nichts davon.

  • Grosser Schaden am Hausrat oder Gebäude, weshalb Sie vor Ort sein müssen. Gilt auch bei Einbruch in Ihr Haus oder Ihre Wohnung.

  • Diebstahl von Dokumenten wie Ihrem Reisepass unmittelbar vor oder während der Reise.

  • Vor der Reise:

    • Das Eidgenössische Departement für auswärtige Angelegenheiten EDA oder das Bundesamt für Gesundheit raten von der Reise ab. Dabei darf der Reisehinweis nicht schon bei der Buchung bestehen.

    • Es gibt aufgrund von Naturkatastrophen und Epidemien eine Einreisesperre.

Die versicherten Gefahren unterscheiden sich je nach Versicherung. Prüfen Sie also Ihre Police.

Gut zu wissen: Pauschalreisen fallen unter das Pauschalreisegesetz. Das heisst: Veranstalter müssen in einigen Situationen für bestimmte Kosten aufkommen.

3. Wann lohnt sich eine Jahres-Reiseversicherung?

Mit einer Jahresversicherung sind Sie das ganze Jahr reiseversichert – ob für spontane Kurztrips oder längere Auszeiten.

Eine Jahresversicherung lohnt sich möglicherweise, wenn Sie mehrmals pro Jahr verreisen. Sie ist zudem besonders prüfenswert bei mittel- bis hochpreisigen Reisen. Planen Sie nur eine teure Reise im Jahr, lohnt sich allenfalls eine Versicherung für die einzelne Reise eher. Vergleichen Sie am besten verschiedene Angebote.

Jahres-Reiseversicherungen laufen für ein Jahr. Die meisten verlängern sich danach automatisch. In der Regel liegt die Kündigungsfrist bei drei Monaten

Wichtig: Bei Kündigungsbriefen gilt in der Regel das Eingangsdatum bei der Versicherung – nicht der Poststempel.

Sie müssen schriftlich kündigen. Einige Versicherungen bieten ein Online-Portal zur Kündigung an. Wichtige Informationen in der Kündigung sind

  • die Absenderin oder der Absender

  • die Empfängerin oder der Empfänger

  • das Datum

  • die Policennummer

  • Ihre Unterschrift, falls Sie nicht online kündigen.

Gut zu wissen: Sie können Ihre Reiseversicherung bei einem Schadensfall ausserterminlich auflösen (Art. 42 VVG). Dazu müssen Sie spätestens 14 Tage nach Schadenabwicklung kündigen.

4. Tipps zum Reiseschutz

  • Prüfen Sie, ob Sie bereits eine Reiseversicherung haben. Auch Kreditkarten und Hausratversicherungen beinhalten teilweise einen Reiseschutz.

  • Die Rega ist keine Versicherung. Auch als Gönnerin oder Gönner haben Sie keinen Rechtsanspruch auf Leistungen.

  • Kontaktieren Sie bei Vorfällen im Ausland schnellstmöglich die Versicherung. Nehmen Sie dafür die Notfallnummer, Ihre Policennummer und Versicherungskarte in die Ferien mit.

5. Reiseversicherung als Ergänzung zur Krankenversicherung

Die obligatorische Grundversicherung und die Unfallversicherung (UVG/Suva) zahlen medizinisch notwendige Behandlungen im Ausland grundsätzlich. Aber: Es gibt Beschränkungen und Maximalbeträge.

In EU-/Efta-Ländern gelten länderspezifische Bestimmungen hinsichtlich Spitalwahl und Kostenbeteiligung. Grundsätzlich gilt: Die Versicherungen zahlen nur Behandlungen in öffentlichen Einrichtungen, die nach Grundtarif des jeweiligen Landes abrechnen. Sie müssen ausserdem je nach Land mit einem höheren Selbstbehalt rechnen als in der Schweiz.

In Nicht-EU-/-Efta-Ländern zahlt die Grundversicherung oder Unfallversicherung UVG maximal doppelt so viel, wie sie für die gleiche Behandlung in der Schweiz zahlen würde.

Gut zu wissen: In der Schweiz übernehmen die Kantone mindestens 55 Prozent der Krankenhauskosten. Die Krankenkassen zahlen entsprechend weniger. Das heisst: Die Grundversicherung bezahlt bei einem Spitalaufenthalt im Ausland maximal 90 Prozent davon, wie der gleiche Aufenthalt in der Schweiz kosten würde.

Je nach Reiseziel und Bedürfnissen sind also nicht alle Kosten durch Krankheit oder Unfall gedeckt. Eine Zusatzversicherung kann sich deshalb lohnen.

Wichtig: Nehmen Sie auf Ihre Reise immer die «europäische Krankenversicherungskarte» mit. Meist ist sie auf der Rückseite Ihrer Krankenkassen-Karte aufgedruckt. In EU- und Efta-Staaten gilt die örtliche Abrechnungspraxis des jeweiligen Landes – und Ihre europäische Karte ist in diesen Ländern gültig.

Die Heilungskostenversicherung deckt im Normalfall die Kosten von Notfallbehandlungen im Ausland. Versichert sind normalerweise die Heilungskosten, die nicht über die Kranken- oder Unfallversicherung gedeckt sind.

Beispiel: Sie machen in den USA Ferien und haben Nierenschmerzen. Die ambulante Behandlung kostet 20'000 Franken. In der Schweiz kostet die gleiche Behandlung 3'300 Franken – Ihre Krankenkasse zahlt also höchstens 2'970 Franken (maximal 90 Prozent von 3'300 Franken). Die Heilungskostenversicherung übernimmt die restlichen 17'030 Franken.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 29.07.2024

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