Die Roller-Versicherung in der Schweiz
Sie kaufen sich einen Roller wie z. B. eine Vespa? Denken Sie an die richtige Versicherung. Comparis erklärt, worauf Sie achten müssen.
24.04.2023
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1. Brauche ich eine Roller-Versicherung?
Der Schweizer Gesetzgeber verlangt von allen Rollerhalterinnen und -haltern eine Haftpflichtversicherung. Das Strassenverkehrsamt stellt ohne Haftpflichtversicherung keinen Fahrzeugausweis und beim erstmaligen Einlösen des Motorrads keine Kontrollschilder aus. Ohne Fahrzeugausweis und Kontrollschilder dürfen Sie nicht auf öffentlichen Strassen fahren. Teil- und Vollkaskoversicherung hingegen sind freiwillig.
Roller-Versicherungen im Vergleich
Neben der Anschaffung verursacht ein Roller viele Kosten. Dazu gehören u. a. Kontrollschilder, Kraftstoff und besonders die Versicherung. Doch der Preis für eine Roller-Versicherung in der Schweiz variiert von Anbieter zu Anbieter. Mit einem Motorroller-Versicherungsvergleich können Sie viel Geld sparen.
2. Welche Roller-Versicherung brauche ich?
Ihren Roller versichern Sie ähnlich wie grössere Motorräder. Auch hier gilt: Die Haftpflichtversicherung ist für Roller obligatorisch. Für eine Roller-Diebstahlversicherung wählen Sie Teilkasko oder Vollkasko. Hier eine Übersicht:
Haftpflicht | Deckt Schäden, die Sie mit Ihrem Roller anderen zufügen. | obligatorisch |
---|---|---|
Teilkasko | Deckt u. a. Diebstahl und Elementarschäden. | freiwillig, lohnt sich für Roller bis ca. 7 Jahre |
Vollkasko/ Kollisionskasko | Deckt selbst verursachte Schäden am eigenen Roller. | freiwillig, lohnt sich für Roller bis ca. 4 Jahre |
Insassen-Unfallversicherung | Übernimmt für Begleitpersonen die Folgekosten von Unfällen | freiwillig, lohnt sich in der Schweiz meistens nicht |
Gut zu wissen:
Die Vollkasko ist die Kombination aus Teil- und Kollisionskasko.
Leasingfirmen schreiben im Normalfall eine Vollkasko-Versicherung vor.
Die meisten Menschen in der Schweiz sind über den Arbeitgeber oder die Krankenkasse gegen Unfälle versichert. Deshalb lohnt sich die Insassen-Unfallversicherung oft nicht. Ausnahme: Nichtversicherte Personen etwa aus dem Ausland nutzen regelmässig Ihren Roller oder fahren als Begleitung mit.
Mehr Informationen zu den Versicherungsdeckungen finden Sie im folgenden Beitrag: Welche Motorradversicherung brauche ich?
3. Was kostet eine Roller-Versicherung in der Schweiz?
Ob einfache Mofa-Versicherung oder Roller-Versicherung mit Vollkasko: Die Roller-Versicherungen in der Schweiz kosten je nach Deckungsumfang, Anschaffungspreis und Motorleistung unterschiedlich viel. Zur Orientierung finden Sie hier drei konkrete Beispiele:
Modell Vespa 125 Primavera Sport Roller 11 PS
Vollkasko-Versicherung: ab CHF 140 pro Jahr
Selbstbehalt Teilkasko: CHF 500
Selbstbehalt Kollision: CHF 1'000
Mit Sistierungsrabatt
Modell Peugeot Scooter Speedfight 4& 6 PS
Haftpflicht-Versicherung: ab CHF 40 pro Jahr
Ohne Sistierungsrabatt
Modell NIU M1 Pro 2 PS
Teilkasko-Versicherung: ab CHF 67 pro Jahr
Selbstbehalt Teilkasko: CHF 500
Mit Sistierungsrabatt
Grundlage für die Berechnung: Schweizerin, 32 Jahre alt, Wohnort Luzern, Fahrausweis seit 10.08.2017, Versicherungsbeginn 1.6.2022. Prämien vom Lenkerprofil abhängig und Beispiele ohne Gewähr.
4. Wann kann ich die Roller-Versicherung wechseln?
Möchten Sie Ihre Vespa-Versicherung in der Schweiz kündigen oder den Versicherer Ihres Rollers wechseln? Sie haben die folgenden 5 Möglichkeiten:
Kündigung auf Vertragsablauf
Bei einer Prämienerhöhung
Bei einem Fahrzeugwechsel
Bei einem Halterwechsel
Nach einem Schadensfall
Hier finden Sie alle wichtigen Informationen rund um den Versicherungswechsel: Motorradversicherung wechseln
5. Lohnt sich ein Sistierungsverzicht für den Roller?
Das Hinterlegen der Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt heisst Sistierung. Mit dem Unterschreiben eines Sistierungsverzichts bei Ihrer Versicherung verzichten Sie auf die Möglichkeit, die Kontrollschilder für ein paar Monate im Jahr abzugeben – z.B. im Winter. In der Regel bezahlen Sie beim Sistierungsverzicht die Prämie für 9 Monate. Die restlichen 3 Monate des Jahres erhalten Sie geschenkt.
Nutzen Sie Ihren Roller durchschnittlich mehr als 9 Monate pro Jahr? Dann sparen Sie mit dem Sistierungsverzicht. Auch wenn Ihr Fahrzeug nur einen Monat im Jahr in der Garage steht, schenkt Ihnen die Versicherung 3 Monate.
Fahren Sie Ihren Roller weniger als 9 Monate pro Jahr, sollten Sie keinen Sistierungsverzicht unterschreiben. Es lohnt sich mehr, die Kontrollschilder beim Strassenverkehrsamt zu deponieren. Dann erhalten Sie eine Prämienrückerstattung der Versicherung.
6. Roller verkauft ohne Ersatz: Was passiert mit der Versicherung?
Verkaufen Sie den Roller ohne Kontrollschild und geben Sie das Schild beim Strassenverkehrsamt ab. Das Amt erklärt den Fahrzeugausweis als ungültig. So sind Sie nicht mehr die Halterin oder der Halter des Rollers, bei einem Schadensfall bleibt Ihre Versicherung unberührt.
Melden Sie Ihrer Versicherung das Datum der Abgabe der Kontrollschilder. Eine Kasko-Versicherung müssen Sie beim Fahrzeugverkauf schriftlich kündigen. Sonst geht die Versicherung davon aus, dass Sie den Roller noch haben, und lässt einen Teil der Deckungen weiterlaufen. Grund: Auch ohne Kontrollschilder ist eine Kasko-Versicherung möglich. Denn auch dann können Schäden auftreten, z. B. bei einem Hochwasser oder Brand.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 07.05.2018