Login
Login

Adressänderung beim Umzug – die grosse Checkliste

Ein gut organisierter Umzug schont Zeit und Nerven. Comparis zeigt, wem Sie Ihre neue Adresse melden müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen.

Magdalena Soll Foto
Magdalena Soll

01.04.2026

Adressänderung nach Umzug

iStock / Asvolas

Checkliste downloaden
1.Adressänderungen bei Versicherungen
2.Adressänderungen bei Telekommunikationsfirmen
3.Adressänderungen bei der Bank und Post
4.Adressänderungen bei Behörden
5.Adressänderungen bei Energieversorgern
6.Weitere notwendige Adressänderungen
7.Häufige Fragen zur Adressänderung bei Umzug

1. Adressänderungen bei Versicherungen

Informieren Sie alle Versicherungen über Ihre neue Adresse. Bei einigen Versicherungen sind ausserdem weitere Anpassungen nötig – oder es kann sich gar ein Wechsel lohnen.

Comparis-Tipp: Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, alle Versicherungspolicen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.

Krankenkasse

Informieren Sie Ihre Krankenkasse online, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Wohnortswechsel. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf den Rechnungen oder auf der Website.

Die Krankenkassenprämien sind von Ihrem Wohnort abhängig. Ein Wechsel kann sich lohnen. Sie müssen allerdings die Wechselfristen beachten. Ein Wechsel ausserhalb dieser Fristen ist nur möglich, wenn Ihre Krankenkasse am neuen Wohnort nicht tätig ist.

Krankenkassenprämien berechnen

Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung

Informieren Sie Ihre Versicherungen online, telefonisch oder per E-Mail. Denken Sie daran, bei einer Vergrösserung des Hausrats die Deckungssumme nach oben anzupassen – besonders, wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen. So vermeiden Sie im Schadensfall Leistungskürzungen.

Gut zu wissen: Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, benötigen Sie nur eine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung. In dem Fall sind viele Versicherungen kulant und lassen Sie einen der Verträge ausserordentlich kündigen.

Motorfahrzeugversicherung

Melden Sie Ihrer Auto- oder Motorradversicherung schnellstmöglich Ihren Umzug. Denn: Die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung ist vom Wohnort abhängig. Deswegen lohnt sich beim Umzug auch ein Vergleich und allenfalls ein Wechsel.

Ist Ihr Fahrzeug über sechs Jahre alt? Dann ist ein Wechsel von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung eine Überlegung wert. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen der Autoversicherung.

Gut zu wissen: Wollen Sie nach dem Umzug Briefkastenwerbung vermeiden? Bestellen Sie unseren «Stopp Werbung»-Kleber – und sagen Sie Werbung den Kampf an.

2. Adressänderungen bei Telekommunikationsfirmen

Telefon (Festnetz und Mobil) und Internet

Informieren Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter. Das ist bei den meisten online möglich. Entsprechende Formulare finden Sie meist im Kundenbereich der Website.

Beachten Sie allfällige Fristen für die Meldung Ihres Umzugs. Internetanbieter brauchen meistens einige Tage, um Ihren Internetanschluss anzupassen. Sonst kann es vorkommen, dass Sie Ihr Internet nicht rechtzeitig an der neuen Adresse nutzen können.

Internet-Verfügbarkeit prüfen

Je nach Wohnort stehen Ihnen allenfalls unterschiedliche Internetgeschwindigkeiten zur Verfügung. Es ist zum Beispiel möglich, dass Sie nach dem Umzug einen Glasfaseranschluss haben.

Prüfen Sie, welche Geschwindigkeit und Angebote Ihnen in Ihrer neuen Wohnung zur Verfügung stehen. So vermeiden Sie auch, dass Sie bei weniger Leistung als am alten Wohnort zu viel zahlen.

Telefonbucheintrag

Wollen Sie im digitalen Telefonbuch weiterhin gefunden werden? Geben Sie bei local.ch Ihre Adressänderung ein.

Radio/Fernsehen

Die Erhebungsstelle für Radio- und Fernsehgebühren Serafe wird von der Gemeinde über Ihre Adressänderung informiert. Sie müssen also nichts unternehmen.

3. Adressänderungen bei der Bank und Post

Bank, Postfinance und Vermögensverwalter

Einige Banken ermöglichen die Adressänderung per E-Banking mit Ihrem Login mit einem speziellen Formular. Sie können die Änderung auch am Schalter erledigen. Bringen Sie dazu einen rechtsgültigen Ausweis mit.

Denken Sie auch an allfällige Kreditkartenanbieter oder andere Stellen, bei denen Sie Geld- oder Kreditschulden haben.

Post

Melden Sie Ihre neue Adresse noch vor dem definitiven Umzug der Post. Beauftragen Sie die Post per Nachsendeauftrag, Ihre Briefe und Pakete ein Jahr lang an Ihre neue Adresse nachzusenden.

Gut zu wissen: Die Post kann auf Wunsch Ihre neue Adresse an Drittanbieter weiterleiten. Dazu gehören etwa Banken oder Versicherungen.

4. Adressänderungen bei Behörden

Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts ab. Je nach Gemeinde können Sie die Abmeldung online erledigen. Für die Abmeldung brauchen Sie unter anderem:

  • Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass bzw. Identitätskarte)

  • AHV-Nummer

  • Kreditkarte, Postfinance-Karte oder Twint für die Bezahlung der allfälligen Gebühren

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte und Ausländerausweis

Je nach Gemeinde können weitere Dokumente nötig sein. In der neuen Gemeinde müssen Sie sich anmelden. Teilweise ist das Anmelden online möglich – zeitgleich mit der Abmeldung. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage. Verpassen Sie die Meldefrist, droht Ihnen eine Busse.

Falls Sie den Umzug online melden, schickt die Wegzugsgemeinde Ihren Heimatschein an die Zuzugsgemeinde. Ansonsten müssen Sie sich mit dem Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde wieder anmelden.

Benötigen Sie eine Parkkarte oder Parkbewilligung? Informieren Sie sich rechtzeitig bei der neuen Einwohnergemeinde.

Gut zu wissen: Sind Sie Wochenaufenthalter, können Sie sich nicht online ummelden.

Personen aus EU- und Efta-Ländern

Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und aus Efta-Ländern gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Personen mit einem Schweizer Ausweis. Sie können sich in der Regel auch online ummelden. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit.

Personen aus Drittländern

Personen aus Staaten ausserhalb der EU/Efta können sich teilweise auch online ummelden – prüfen Sie das rechtzeitig bei den beteiligten Gemeinden.

Bei einem Kantonswechsel müssen Sie in der Regel zur Einwohnerkontrolle. Sie müssen ausserdem Ihren Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie vor dem Umzug zudem ein Gesuch beim neuen Kanton stellen.

Achtung: Wollen Sie sich einbürgern lassen? Prüfen Sie mit der Einwohnerkontrolle, ob ein Umzug möglich ist. Denn: Einige Gemeinden erfordern, dass Sie vor der Einbürgerung eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben.

Besitzen Sie einen Hund, müssen Sie diesen ebenfalls ummelden. Da Hunde steuerpflichtig sind, ist meist eine Registrierung des Hundes vorgeschrieben. Die Gemeinden führen entsprechende Register.

Gut zu wissen: Viele Kantone schreiben eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde vor.

Wehrpflichtige müssen Adressänderungen dem zuständigen Sektionschef oder dem Kreiskommando innerhalb von 14 Tagen mitteilen.

Zivildienstleistende melden die neue Adresse dem zuständigen Regionalzentrum oder erledigen die Änderung online über das E-Zivi-Portal.

Sind Sie selbstständig oder bereits in Rente, müssen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse informieren.

Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt.

Falls Sie innerhalb des Kantons umziehen, reicht eine Mitteilung schriftlich oder online. Falls Sie den Kanton wechseln, müssen Sie das Auto ausserkantonal einlösen. Die Schilder können Sie entweder persönlich oder per Post umtauschen.

Steueramt

Hier müssen Sie in der Regel nichts erledigen.

Schulen

Hier ist Ihr Vorgehen von der Gemeinde abhängig. In einigen Gemeinden wird Ihr Kind automatisch einer Schule zugeteilt und dort angemeldet. In anderen Gemeinden müssen Sie Ihr Kind noch bei der Schulverwaltung anmelden.

5. Adressänderungen bei Energieversorgern

Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Gaswerk

Melden Sie Ihre neue Adresse dem entsprechenden Energieversorger. Informieren Sie sich direkt bei den Anbietern über allfällige Meldefristen. So verhindern Sie die Belastung von Stromkosten, die zwischen der Schlüsselübergabe und der Ablesung entstehen. Bei manchen Anbietern können Sie die Änderung online erledigen.

6. Weitere notwendige Adressänderungen

Melden Sie weiteren Kontakten Ihre Adressänderung per E-Mail, Post oder via App.

  • Arbeitgeber

  • Versicherungen (Rechtsschutz, Reiseversicherung, Tierversicherung etc.)

  • Privatschulen, Krippe, Kindergarten

  • Arzt / Zahnarzt / Tierarzt

  • Anwalt/Steuerberater

  • Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente

  • Serviceabonnemente

  • Vereine, Verbände

  • Freunde, Familienangehörige, Bekannte

  • Gönnerorganisationen, zum Beispiel Rega oder Schweizerische Paraplegiker-Stiftung

7. Häufige Fragen zur Adressänderung bei Umzug

Sie müssen die Adressänderungen bei vielen verschiedenen Orten melden. Behördliche Stellen sind:

  • Einwohnerkontrolle

  • Schulverwaltung (je nach Gemeinde)

  • Strassenverkehrsamt

  • Sektionschef oder Kreiskommando (bei Wehrpflicht)

  • Regionalzentrum oder E-Zivi-Portal (bei Zivildienstleistenden)

  • AHV-Ausgleichskasse (bei Pensionierten oder Selbstständigen)

Sie sollten ausserdem Ihre Adresse ändern bei:

  • Versicherungen

  • Telekommunikationsfirmen

  • Bank und Post

  • Energieversorgern

  • Arbeitgeber

  • Ärztinnen und Ärzten

Die Umzugs-Checkliste zur Adressänderung von Comparis hilft Ihnen dabei, dass Sie nichts vergessen.

Wie viel eine Adressänderung bei der Post kostet, ist von den gewünschten Leistungen und der Anzahl Personen abhängig. Eine Adressänderung ohne Nachsendeauftrag ist kostenlos.

Die Preise mit Nachsendeauftrag sehen Sie in der folgenden Tabelle. Sie gelten nur, wenn Sie den Nachsendeauftrag online aufgeben. Bei Auftragserteilung am Schalter zahlen Sie zusätzlich zwölf Franken.

Geltungsbereich Art der Leistung Beschreibung der Leistung Preis
Schweiz Nachsendung 6 Monate 35 Franken
12 Monate 45 Franken
18 Monate 55 Franken
Aufpreise Zusatzperson (pro Person, unabhängig von der Dauer) 15 Franken
Eilauftrag (bis 23 Uhr am Vorabend) 10 Franken
Umgeleitete Pakete (pro Paket) 8 Franken
Ausland Nachsendung 12 Monate 90 Franken
Aufpreise Zusatzperson (pro Person, unabhängig von der Dauer) 15 Franken
Eilauftrag (bis 23 Uhr am Vorabend) 10 Franken

Wichtig: Einige Sendungsarten kann die Post nicht per Nachsendeauftrag weiterleiten. Prüfen Sie am besten auf der Seite der Post, welche das sind und ob Sie davon betroffen sind.

Wie Sie eine Adressänderung mitteilen können, ist je nach Anbieter und Service unterschiedlich. Oft können Sie die Adressänderung bereits online vornehmen – häufig sogar die Ummeldung bei der Gemeinde via eUmzug.

Es ist allerdings auch möglich, dass Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail ummelden müssen. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Behörde oder beim Anbieter über die Möglichkeiten.

Welche Unterlagen Sie für die Adressänderung brauchen, ist vom Anbieter abhängig. Oft reicht eine einfache Meldung. Informieren Sie sich bei Ihren Anbietern, welche Unterlagen Sie benötigen.

Für die Online-Adressänderung bei der Gemeinde brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:

  • Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass bzw. Identitätskarte)

  • AHV-Nummer

  • Kreditkarte, Postfinance Card oder Twint für die Bezahlung der allfälligen Gebühren

  • Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte und Ausländerausweis

Melden Sie sich vor Ort bei der Einwohnerkontrolle um, können die Unterlagen abweichen. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch, welche Dokumente Sie benötigen.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 23.08.2019

Das könnte Sie auch interessieren

Checkliste zum Umzug in der Schweiz: So können Sie sorgenfrei zügeln

17.08.2023

Umzugskosten berechnen: Das kostet der Wohnungswechsel

10.11.2025

Top-10-Umzugstipps für stressfreies Zügeln

04.08.2023

Wohnungsübergabe in der Schweiz: Was muss ich beachten?

28.03.2023