Adressänderung beim Umzug – die grosse Checkliste
Ein gut organisierter Umzug schont Zeit und Nerven. Comparis zeigt, wem Sie Ihre neue Adresse melden müssen und wie Sie dabei am besten vorgehen.

01.04.2026

iStock / Asvolas
1. Adressänderungen bei Versicherungen
Informieren Sie alle Versicherungen über Ihre neue Adresse. Bei einigen Versicherungen sind ausserdem weitere Anpassungen nötig – oder es kann sich gar ein Wechsel lohnen.
Comparis-Tipp: Ein Umzug ist eine gute Gelegenheit, alle Versicherungspolicen zu überprüfen und allenfalls anzupassen.
Krankenkasse
Informieren Sie Ihre Krankenkasse online, telefonisch oder per E-Mail über Ihren Wohnortswechsel. Die Telefonnummer und E-Mail-Adresse finden Sie auf den Rechnungen oder auf der Website.
Die Krankenkassenprämien sind von Ihrem Wohnort abhängig. Ein Wechsel kann sich lohnen. Sie müssen allerdings die Wechselfristen beachten. Ein Wechsel ausserhalb dieser Fristen ist nur möglich, wenn Ihre Krankenkasse am neuen Wohnort nicht tätig ist.
Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung
Informieren Sie Ihre Versicherungen online, telefonisch oder per E-Mail. Denken Sie daran, bei einer Vergrösserung des Hausrats die Deckungssumme nach oben anzupassen – besonders, wenn Sie mit einer anderen Person zusammenziehen. So vermeiden Sie im Schadensfall Leistungskürzungen.
Gut zu wissen: Ziehen Sie mit einer anderen Person zusammen, benötigen Sie nur eine Hausrat- bzw. Privathaftpflichtversicherung. In dem Fall sind viele Versicherungen kulant und lassen Sie einen der Verträge ausserordentlich kündigen.
Motorfahrzeugversicherung
Melden Sie Ihrer Auto- oder Motorradversicherung schnellstmöglich Ihren Umzug. Denn: Die Prämie Ihrer Motorfahrzeugversicherung ist vom Wohnort abhängig. Deswegen lohnt sich beim Umzug auch ein Vergleich und allenfalls ein Wechsel.
Ist Ihr Fahrzeug über sechs Jahre alt? Dann ist ein Wechsel von einer Vollkasko- auf eine Teilkaskoversicherung eine Überlegung wert. Beachten Sie dabei die Kündigungsfristen der Autoversicherung.
Gut zu wissen: Wollen Sie nach dem Umzug Briefkastenwerbung vermeiden? Bestellen Sie unseren «Stopp Werbung»-Kleber – und sagen Sie Werbung den Kampf an.
2. Adressänderungen bei Telekommunikationsfirmen
Telefon (Festnetz und Mobil) und Internet
Informieren Sie Ihre Telefon- und Internetanbieter. Das ist bei den meisten online möglich. Entsprechende Formulare finden Sie meist im Kundenbereich der Website.
Beachten Sie allfällige Fristen für die Meldung Ihres Umzugs. Internetanbieter brauchen meistens einige Tage, um Ihren Internetanschluss anzupassen. Sonst kann es vorkommen, dass Sie Ihr Internet nicht rechtzeitig an der neuen Adresse nutzen können.
Internet-Verfügbarkeit prüfen
Je nach Wohnort stehen Ihnen allenfalls unterschiedliche Internetgeschwindigkeiten zur Verfügung. Es ist zum Beispiel möglich, dass Sie nach dem Umzug einen Glasfaseranschluss haben.
Prüfen Sie, welche Geschwindigkeit und Angebote Ihnen in Ihrer neuen Wohnung zur Verfügung stehen. So vermeiden Sie auch, dass Sie bei weniger Leistung als am alten Wohnort zu viel zahlen.
3. Adressänderungen bei der Bank und Post
Bank, Postfinance und Vermögensverwalter
Einige Banken ermöglichen die Adressänderung per E-Banking mit Ihrem Login mit einem speziellen Formular. Sie können die Änderung auch am Schalter erledigen. Bringen Sie dazu einen rechtsgültigen Ausweis mit.
Denken Sie auch an allfällige Kreditkartenanbieter oder andere Stellen, bei denen Sie Geld- oder Kreditschulden haben.
Post
Melden Sie Ihre neue Adresse noch vor dem definitiven Umzug der Post. Beauftragen Sie die Post per Nachsendeauftrag, Ihre Briefe und Pakete ein Jahr lang an Ihre neue Adresse nachzusenden.
Gut zu wissen: Die Post kann auf Wunsch Ihre neue Adresse an Drittanbieter weiterleiten. Dazu gehören etwa Banken oder Versicherungen.
4. Adressänderungen bei Behörden
Melden Sie sich bei der Einwohnerkontrolle Ihres alten Wohnorts ab. Je nach Gemeinde können Sie die Abmeldung online erledigen. Für die Abmeldung brauchen Sie unter anderem:
Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass bzw. Identitätskarte)
AHV-Nummer
Kreditkarte, Postfinance-Karte oder Twint für die Bezahlung der allfälligen Gebühren
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte und Ausländerausweis
Je nach Gemeinde können weitere Dokumente nötig sein. In der neuen Gemeinde müssen Sie sich anmelden. Teilweise ist das Anmelden online möglich – zeitgleich mit der Abmeldung. Die Frist dafür beträgt in der Regel 14 Tage. Verpassen Sie die Meldefrist, droht Ihnen eine Busse.
Falls Sie den Umzug online melden, schickt die Wegzugsgemeinde Ihren Heimatschein an die Zuzugsgemeinde. Ansonsten müssen Sie sich mit dem Heimatschein bei der Einwohnerkontrolle Ihrer neuen Gemeinde wieder anmelden.
Benötigen Sie eine Parkkarte oder Parkbewilligung? Informieren Sie sich rechtzeitig bei der neuen Einwohnergemeinde.
Gut zu wissen: Sind Sie Wochenaufenthalter, können Sie sich nicht online ummelden.
Personen aus EU- und Efta-Ländern
Für einen Umzug von Staatsangehörigen der EU und aus Efta-Ländern gelten gemäss dem Freizügigkeitsabkommen die gleichen Regeln wie für Personen mit einem Schweizer Ausweis. Sie können sich in der Regel auch online ummelden. Nehmen Sie immer Ihre ID oder den Pass auf die Gemeinde- oder Stadtverwaltung mit.
Personen aus Drittländern
Personen aus Staaten ausserhalb der EU/Efta können sich teilweise auch online ummelden – prüfen Sie das rechtzeitig bei den beteiligten Gemeinden.
Bei einem Kantonswechsel müssen Sie in der Regel zur Einwohnerkontrolle. Sie müssen ausserdem Ihren Pass und Ausländerausweis (falls vorhanden) mitnehmen. Bei einem Kantonswechsel müssen Sie vor dem Umzug zudem ein Gesuch beim neuen Kanton stellen.
Achtung: Wollen Sie sich einbürgern lassen? Prüfen Sie mit der Einwohnerkontrolle, ob ein Umzug möglich ist. Denn: Einige Gemeinden erfordern, dass Sie vor der Einbürgerung eine bestimmte Zeit dort gewohnt haben.
Besitzen Sie einen Hund, müssen Sie diesen ebenfalls ummelden. Da Hunde steuerpflichtig sind, ist meist eine Registrierung des Hundes vorgeschrieben. Die Gemeinden führen entsprechende Register.
Gut zu wissen: Viele Kantone schreiben eine Tierhaftpflichtversicherung für Hunde vor.
Wehrpflichtige müssen Adressänderungen dem zuständigen Sektionschef oder dem Kreiskommando innerhalb von 14 Tagen mitteilen.
Zivildienstleistende melden die neue Adresse dem zuständigen Regionalzentrum oder erledigen die Änderung online über das E-Zivi-Portal.
Sind Sie selbstständig oder bereits in Rente, müssen Sie Ihre AHV-Ausgleichskasse informieren.
Melden Sie Ihre neue Adresse innerhalb von 14 Tagen beim Strassenverkehrsamt.
Falls Sie innerhalb des Kantons umziehen, reicht eine Mitteilung schriftlich oder online. Falls Sie den Kanton wechseln, müssen Sie das Auto ausserkantonal einlösen. Die Schilder können Sie entweder persönlich oder per Post umtauschen.
Steueramt
Hier müssen Sie in der Regel nichts erledigen.
Schulen
Hier ist Ihr Vorgehen von der Gemeinde abhängig. In einigen Gemeinden wird Ihr Kind automatisch einer Schule zugeteilt und dort angemeldet. In anderen Gemeinden müssen Sie Ihr Kind noch bei der Schulverwaltung anmelden.
5. Adressänderungen bei Energieversorgern
Elektrizitätswerk, Wasserwerk, Gaswerk
Melden Sie Ihre neue Adresse dem entsprechenden Energieversorger. Informieren Sie sich direkt bei den Anbietern über allfällige Meldefristen. So verhindern Sie die Belastung von Stromkosten, die zwischen der Schlüsselübergabe und der Ablesung entstehen. Bei manchen Anbietern können Sie die Änderung online erledigen.
6. Weitere notwendige Adressänderungen
Melden Sie weiteren Kontakten Ihre Adressänderung per E-Mail, Post oder via App.
Arbeitgeber
Versicherungen (Rechtsschutz, Reiseversicherung, Tierversicherung etc.)
Privatschulen, Krippe, Kindergarten
Arzt / Zahnarzt / Tierarzt
Anwalt/Steuerberater
Zeitungs- und Zeitschriftenabonnemente
Serviceabonnemente
Vereine, Verbände
Freunde, Familienangehörige, Bekannte
Gönnerorganisationen, zum Beispiel Rega oder Schweizerische Paraplegiker-Stiftung
7. Häufige Fragen zur Adressänderung bei Umzug
Sie müssen die Adressänderungen bei vielen verschiedenen Orten melden. Behördliche Stellen sind:
Einwohnerkontrolle
Schulverwaltung (je nach Gemeinde)
Strassenverkehrsamt
Sektionschef oder Kreiskommando (bei Wehrpflicht)
Regionalzentrum oder E-Zivi-Portal (bei Zivildienstleistenden)
AHV-Ausgleichskasse (bei Pensionierten oder Selbstständigen)
Sie sollten ausserdem Ihre Adresse ändern bei:
Versicherungen
Telekommunikationsfirmen
Bank und Post
Energieversorgern
Arbeitgeber
Ärztinnen und Ärzten
Die Umzugs-Checkliste zur Adressänderung von Comparis hilft Ihnen dabei, dass Sie nichts vergessen.
Wie viel eine Adressänderung bei der Post kostet, ist von den gewünschten Leistungen und der Anzahl Personen abhängig. Eine Adressänderung ohne Nachsendeauftrag ist kostenlos.
Die Preise mit Nachsendeauftrag sehen Sie in der folgenden Tabelle. Sie gelten nur, wenn Sie den Nachsendeauftrag online aufgeben. Bei Auftragserteilung am Schalter zahlen Sie zusätzlich zwölf Franken.
| Geltungsbereich | Art der Leistung | Beschreibung der Leistung | Preis |
|---|---|---|---|
| Schweiz | Nachsendung | 6 Monate | 35 Franken |
| 12 Monate | 45 Franken | ||
| 18 Monate | 55 Franken | ||
| Aufpreise | Zusatzperson (pro Person, unabhängig von der Dauer) | 15 Franken | |
| Eilauftrag (bis 23 Uhr am Vorabend) | 10 Franken | ||
| Umgeleitete Pakete (pro Paket) | 8 Franken | ||
| Ausland | Nachsendung | 12 Monate | 90 Franken |
| Aufpreise | Zusatzperson (pro Person, unabhängig von der Dauer) | 15 Franken | |
| Eilauftrag (bis 23 Uhr am Vorabend) | 10 Franken |
Wichtig: Einige Sendungsarten kann die Post nicht per Nachsendeauftrag weiterleiten. Prüfen Sie am besten auf der Seite der Post, welche das sind und ob Sie davon betroffen sind.
Wie Sie eine Adressänderung mitteilen können, ist je nach Anbieter und Service unterschiedlich. Oft können Sie die Adressänderung bereits online vornehmen – häufig sogar die Ummeldung bei der Gemeinde via eUmzug.
Es ist allerdings auch möglich, dass Sie sich persönlich, telefonisch oder per E-Mail ummelden müssen. Informieren Sie sich bei der jeweiligen Behörde oder beim Anbieter über die Möglichkeiten.
Welche Unterlagen Sie für die Adressänderung brauchen, ist vom Anbieter abhängig. Oft reicht eine einfache Meldung. Informieren Sie sich bei Ihren Anbietern, welche Unterlagen Sie benötigen.
Für die Online-Adressänderung bei der Gemeinde brauchen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
Angaben zu Ihrer Person (Angaben auf der Meldebestätigung, Schriftenempfangsschein oder Reisepass bzw. Identitätskarte)
AHV-Nummer
Kreditkarte, Postfinance Card oder Twint für die Bezahlung der allfälligen Gebühren
Bei ausländischer Staatsangehörigkeit: Pass oder Identitätskarte und Ausländerausweis
Melden Sie sich vor Ort bei der Einwohnerkontrolle um, können die Unterlagen abweichen. Informieren Sie sich vor Ihrem Besuch, welche Dokumente Sie benötigen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 23.08.2019



