Ist die Hausratversicherung obligatorisch?
Die Hausratversicherung versichert Schäden an Ihrem Hab und Gut. Ob diese Versicherung obligatorisch ist, erfahren Sie hier.
22.08.2023
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1. Ist eine Hausratversicherung Pflicht oder freiwillig?
In den meisten Kantonen ist die Hausratversicherung in der Schweiz weder für Mieter noch für Eigentümer Pflicht. In vier Kantonen ist eine Hausratversicherung aber obligatorisch:
Nidwalden
Waadt
Freiburg
Jura
In diesen Kantonen ist eine Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden gesetzlich vorgeschrieben. Weitere Deckungen sind aber auch hier freiwillig. Beispiele für weitere Deckungen sind:
Einfacher Diebstahl
Glasbruch
Grobfahrlässigkeit
Kantonale Versicherung in den Kantonen Nidwalden und Waadt
In Nidwalden und Waadt müssen Sie die Versicherung gegen Feuer- und Elementarschäden über die kantonale Gebäudeversicherung abschliessen. In den Kantonen Freiburg und Jura können Sie den Versicherer frei wählen.
Die Versicherungsprämien variieren von Anbieter zu Anbieter relativ stark. Deshalb lohnt sich ein Vergleich der Prämien.
2. Zusätzliche Haftpflichtversicherung
Viele Anbieter verkaufen die Hausratversicherung gemeinsam mit einer Privathaftpflichtversicherung. Diese Haftpflichtversicherung ist in allen Kantonen freiwillig, aber unbedingt empfehlenswert.
Die Privathaftpflichtversicherung deckt Schäden, die Sie anderen Menschen und Gegenständen zufügen. Sie schützt auch vor unbegründeten Schadensansprüchen Dritter.
Beispiel: Sie sind mit dem Velo unterwegs und verursachen beim Abbiegen eine Kollision mit einem Fussgänger. In dem Fall müssen Sie für alle Kosten aufkommen. Dazu gehören auch teure Folgekosten, zum Beispiel Spitalaufenthalte.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 10.10.2018