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Mietrecht: Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Bei Streit mit der Vermietung übernimmt die Privatrechtsschutzversicherung Anwalts- und Gerichtskosten. Comparis zeigt, welche Mietstreitfälle gedeckt sind, ab wann der Schutz greift und welche Hilfe es ohne Rechtsschutzversicherung gibt.

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Nicolas Mürset

16.09.2026

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Eine junge Frau sitzt auf dem Sofa. In der linken Hand hält sie eine Pfanne. Damit sammelt Sie Wasser, dass von der Decke kommt.

iStock / AntonioGuillem

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Privatrechtsschutzversicherung übernimmt bei Mietstreitigkeiten Anwaltshonorare, Gerichtsgebühren und Gutachten.

  • Versichert sind nur Fälle, deren auslösendes Ereignis nach dem Vertragsbeginn liegt. Eine bereits laufende Auseinandersetzung lässt sich nicht nachträglich versichern.

  • Viele Anbieter setzen zusätzlich eine Wartezeit. Sie dauert je nach Anbieter einen bis sechs Monate. Einzelne Versicherungen verzichten ganz darauf.

  • Ohne Versicherung hilft die Schlichtungsbehörde. Bei Mietstreitigkeiten ist das Verfahren in vielen Fällen kostenlos.

1.Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?
2.Ab wann greift der Schutz?
3.Was ist nicht gedeckt?
4.Welche Hilfe gibt es ohne eine Rechtsschutzversicherung?
5.FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Rechtsschutz im Mietrecht

1. Was übernimmt die Rechtsschutzversicherung?

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel Prozess- und Anwaltskosten. Die Leistungen der verschiedenen Versicherungen können aber variieren, ebenfalls die Prämien. Es lohnt sich darum, verschiedene Angebote zu vergleichen. Das Günstigste ist nicht immer das Beste. Gedeckt sind in der Regel:

  • Anwaltshonorare

  • Gerichtsgebühren

  • Gutachten

  • Prozessentschädigung an die Gegenpartei

  • Strafkautionen als Vorschuss

Das sind typische Mietstreitigkeiten, bei denen die Versicherung einspringt:

  • Die Vermietung senkt den Mietzins nicht, obwohl der Referenzzinssatz gesunken ist

  • Sie erhalten eine Mietzinserhöhung, die Sie für unzulässig halten

  • Die Vermietung behebt gemeldete Mängel nicht

  • Nach dem Auszug wird die Kaution zurückbehalten

  • Sie wollen eine Kündigung anfechten

  • Bei der Wohnungsübergabe gibt es Streit über Schäden

Die Deckung wird auch Mieterrechtsschutz oder Mietrechtsschutzversicherung genannt.

2. Ab wann greift der Schutz?

Versichert sind nur Rechtsfälle, die erst nach dem Vertragsbeginn entstanden sind. Eine Auseinandersetzung, die beim Abschluss bereits läuft oder absehbar ist, übernimmt die Versicherung nicht.

Zusätzlich setzen viele Anbieter eine Wartezeit, auch Karenzfrist genannt: Der Schutz beginnt erst nach Ablauf dieser Wartezeit. Die Dauer steht in den Versicherungsbedingungen und ist je nach Anbieter verschieden – einzelne Versicherungen verzichten aber ganz darauf. In der Regel variiert sie zwischen einem und sechs Monaten.

3. Was ist nicht gedeckt?

Ausgeschlossen sind in der Regel:

  • Bussen und Geldstrafen

  • Taten, die mit Absicht begangen wurden

  • Ereignisse, die vor Versicherungsbeginn eingetreten sind oder absehbar waren

Wichtig: Das Mietrecht ist meist nur einer von mehreren gedeckten Bereichen. Welche noch dazugehören, lesen Sie unter Deckungen und Leistungen.

4. Welche Hilfe gibt es ohne eine Rechtsschutzversicherung?

Schlichtungsbehörde

Die Schlichtungsbehörde ist für sämtliche Streitigkeiten aus Mietverhältnissen zuständig. Sie hat den Auftrag, in einem kostenlosen Verfahren eine Einigung zwischen den Parteien herbeizuführen. Gelingt dies nicht, müssen sich die Parteien zur Durchsetzung ihres Anspruchs beim zuständigen Gericht melden. Verfahren vor Gericht sind aber kostenpflichtig – ausser Sie haben bereits eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen.

Bei mietrechtlichen Streitigkeiten ist jeweils die Schlichtungsbehörde der Gemeinde am Ort der Mietsache zuständig. Hier sehen Sie, welche Behörde für Sie zuständig ist.

Mieterverband

Mitglieder des Mieterverbands profitieren von einer kostenlosen Rechtsberatung für Fragen rund um Mieten und Wohnen. Zudem ist im Mitgliederbeitrag eine Rechtsschutzversicherung für Mietstreitigkeiten inbegriffen.

Auch beim Mieterverband gilt eine Wartezeit. Sie beträgt in Zürich 60 Tage, in Bern, Graubünden und Zug je 30 Tage. Massgebend ist Ihr regionaler Mieterverband – fragen Sie dort nach.

5. FAQ – Häufig gestellte Fragen zum Rechtsschutz im Mietrecht

Ja. Ein Streit mit der Vermietung oder der Verwaltung gehört zum Kern des Privatrechtsschutzes. Der rechtliche Streit darf allerdings erst nach dem Vertragsbeginn entstanden sein.

Einzelne Anbieter versichern ab dem ersten Tag. Die meisten setzen dagegen eine Wartezeit von einem bis zu sechs Monaten. Die genaue Dauer steht in den Versicherungsbedingungen. Auch ohne Wartezeit gilt: Lag die Ursache schon vor dem Abschluss, zahlt die Versicherung nicht.

Für Mietende genügt der Privatrechtsschutz. Besitzen Sie eine Liegenschaft, lohnt sich ein Rechtsschutz für Hauseigentümer: Er deckt Streitigkeiten mit der Mieterschaft, mit Handwerksbetrieben und mit Nachbarn.

Neben dem Rechtsschutz sind die Hausratversicherung und die Privathaftpflichtversicherung zentral. Viele Vermietungen verlangen bei Vertragsabschluss einen Nachweis der Privathaftpflicht.

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Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 25.04.2018