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Mietrecht: Rechte und Pflichten in der Mietwohnung

Etwas ist kaputt, die Miete ändert sich oder es gibt Streit im Haus? Comparis zeigt, was im Schweizer Mietrecht gilt, was Sie selbst tragen und wie Sie vorgehen.

Wo stehen Sie gerade?

Wählen Sie den Einstieg, der zu Ihrer Situation passt.

Wer zahlt welche Kosten

Kleine Mängel wie einen verstopften Siphon beheben Sie selbst. Grössere Reparaturen zahlt die Vermieterschaft, ausser Sie haben den Schaden verursacht. Nebenkosten schulden Sie nur, wenn sie im Mietvertrag einzeln aufgeführt sind. Comparis zeigt, wann die Hausrat- und wann die Privathaftpflichtversicherung zahlt.

Nebenkostenabrechnung prüfen

Vergleichen Sie jede Position mit dem Mietvertrag. Was dort nicht einzeln aufgeführt ist, darf die Vermieterschaft nicht verrechnen. Sie haben das Recht, die Belege einzusehen. Tun Sie das bei Unklarheiten, bevor Sie nachzahlen.

Zur Nebenkostenabrechnung

Was Sie in der Wohnung dürfen und müssen

Untermiete, Haustier oder neue Wandfarbe: Vieles braucht die Zustimmung der Vermieterschaft. Eine Untermiete darf sie nur aus bestimmten Gründen verweigern. Was Sie sonst dürfen und müssen, etwa beim Winterdienst, regeln Mietvertrag und Hausordnung. Kleintiere wie Hamster oder Zierfische sind in üblicher Zahl erlaubt.

Zustimmung immer schriftlich einholen

Ob Untermiete, Haustier oder Umbau: Lassen Sie sich jede Zustimmung schriftlich geben. Für Umbauten ist die Schriftform vorgeschrieben. Halten Sie zudem fest, ob Sie beim Auszug zurückbauen müssen. Hat die Vermieterschaft zugestimmt, ohne das schriftlich zu vereinbaren, kann sie den Rückbau später nicht verlangen.

Wenn sich der Mietzins ändert

Sinkt der Referenzzinssatz, können Sie schriftlich eine Senkung verlangen, wirksam auf den nächsten Kündigungstermin. Von sich aus senkt die Vermieterschaft meist nicht. Eine Erhöhung gilt nur mit amtlichem Formular und Begründung. Sie können sie innert 30 Tagen bei der Schlichtungsbehörde anfechten.

Senkung berechnen und verlangen

Prüfen Sie mit dem Mietzins-Rechner, wie viel Senkung Ihnen zusteht. Die Vermieterschaft darf gestiegene Kosten und einen Teil der Teuerung gegenrechnen. Antwortet sie nicht innert 30 Tagen oder lehnt sie ab, wenden Sie sich innert weiterer 30 Tage an die Schlichtungsbehörde.

Bei Mängeln, Streit und Kündigung

Melden Sie Mängel sofort, am besten schriftlich mit Fotos. Wer zu spät meldet, haftet für Folgeschäden. Sobald die Vermieterschaft vom Mangel weiss, können Sie bis zur Behebung eine Mietzinsreduktion verlangen. Bei Streit oder einer Kündigung hilft die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung.

Miete nicht einfach zurückbehalten

Zahlen Sie wegen eines Mangels eigenmächtig weniger Miete, riskieren Sie Zahlungsverzug und die Kündigung. Sicherer ist die Hinterlegung bei der vom Kanton bezeichneten Stelle. Dafür setzen Sie zuerst schriftlich eine angemessene Frist zur Behebung und kündigen die Hinterlegung an. Danach gelangen Sie innert 30 Tagen ab Fälligkeit der ersten hinterlegten Miete an die Schlichtungsbehörde.

Häufige Fragen zum Mietrecht

Nur wenn es nötig ist, etwa für Reparaturen, einen Verkauf oder die Wiedervermietung. Sie muss den Besuch rechtzeitig ankündigen. Eigenmächtig eintreten darf sie nicht, ausser in einem echten Notfall wie einem Wasserrohrbruch.

Grundsätzlich auf jeden Kündigungstermin, mit mindestens drei Monaten Frist und dem amtlichen Formular. Bei einer Familienwohnung stellt sie die Kündigung beiden Eheleuten oder eingetragenen Partnerpersonen separat zu. Einen Grund braucht sie nicht, auf Verlangen muss sie ihn aber nennen. Innert 30 Tagen können Sie die Kündigung bei der Schlichtungsbehörde anfechten oder eine Erstreckung verlangen. Wann früher gekündigt werden darf, zeigt der Ratgeber zur ausserordentlichen Kündigung.

Die Schlichtungsbehörde am Ort der Wohnung. Das Verfahren ist kostenlos, und sie berät Sie auch ohne laufendes Verfahren. Rechtsberatung bieten zudem der Mieterinnen- und Mieterverband für Mitglieder sowie Rechtsschutzversicherungen.

Nächste Etappe: Eine neue Wohnung finden

Wird die Wohnung zu klein oder steht ein Wechsel an? Comparis zeigt Schritt für Schritt, wie Sie eine neue Wohnung finden.