Autoversicherung
Unfallschaden melden: So funktioniert die Schadensmeldung nach einem Autounfall
Ist Ihnen jemand ins Autoheck gekracht? Oder ist Ihnen selbst ein Malheur passiert? Comparis erklärt, wie Sie den Unfall protokollieren und Schäden der Versicherung melden.
06.12.2023
iStock / simonkr
1. Wer muss den Schaden der Versicherung melden?
Sind mehrere Personen in einen Unfall mit Sachschaden verwickelt? Im Normalfall muss der Unfallverursacher den Schaden seiner Haftpflichtversicherung melden.
Tut er das nicht, können geschädigte Personen die Versicherung des Unfallverursachers selbst kontaktieren und den Schadenersatz einfordern.
Schadensabwicklung über die Vollkaskoversicherung
Haben Sie eine Vollkaskoversicherung? Sie können auch Fremdschäden über die Auto-Vollkaskoversicherung abwickeln. Diese bezahlt zunächst den Schaden und fordert je nach Unfallhergang den entsprechenden Betrag von der Haftpflichtversicherung der Gegenpartei ein.
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2. Wann muss ich den Unfall der Versicherung melden?
Laut Versicherungsvertragsgesetz müssen Sie den Schaden unmittelbar der Versicherung melden. Sonst kann es zu Leistungskürzungen kommen. In den Allgemeinen Versicherungsbedingungen der Versicherung finden Sie alle Details zur Schadensmeldung.
Zudem gilt: Je eher die Versicherung vom Schaden erfährt, desto schneller kann er behoben werden.
3. Muss ich der Polizei den Unfall melden?
Kommt es zu einem Unfall ohne Verletzte und ist die Schuldfrage geklärt? Dann ist eine Meldung bei der Polizei grundsätzlich nicht nötig. Verlangt aber eine beteiligte Person das Beiziehen der Polizei, müssen die anderen Beteiligten das akzeptieren. Sie dürfen dann die Unfallstelle erst verlassen, wenn es die Polizei gestattet.
In folgenden Fällen ist eine Polizeimeldung zwingend erforderlich:
Bei Personenschäden (kleine Schürfungen und Prellungen ausgenommen)
Bei Sachschäden, wenn es der unfallverursachenden Person nicht möglich ist, der geschädigten Person unverzüglich die eigenen Kontaktdaten zur Verfügung zu stellen
Bei Gefährdung der Verkehrssicherheit durch den Unfall
Sichern der Unfallstelle
Je nach Ausmass des Unfalls müssen Sie die Unfallstelle sichern. Dazu gehören etwa: Warnblinker einschalten und Pannendreieck aufstellen. Innerorts beträgt die erforderliche Distanz zwischen Unfallstelle und Pannendreieck 50 Meter, ausserorts 100 Meter. Achtung: Bringen Sie sich dabei niemals selbst in Gefahr.
4. Was brauche ich für die Schadensmeldung?
Für eine Schadensmeldung braucht die Versicherung gemeinhin folgende Informationen:
Europäisches Unfallprotokoll mit Unterschrift der Beteiligten
Persönliche Daten der Beteiligten (Name, Adresse)
Versicherungsangaben der Beteiligten
Ort, Datum und Uhrzeit
Kontrollschildnummern der beteiligten Fahrzeuge
Beschreibung des Unfallhergangs
Beschreibung der Schäden inkl. Bildmaterial
Weitere Informationen
Nennen Sie allfällige Zeuginnen oder Zeugen, die den Unfall beobachtet haben. Informieren Sie die Versicherung auch darüber, ob der Schaden polizeilich aufgenommen wurde.
5. Was ist das Europäische Unfallprotokoll?
Das Unfallprotokoll dient als Unfallbericht für die Versicherungen. Die am Unfall beteiligten Personen beschreiben darin die Unfallumstände und entstandene Sachschäden.
Wo kann ich das Europäische Unfallprotokoll bestellen?
Sie können das Europäische Unfallprotokoll bei Ihrer Versicherung bestellen – oder aber hier herunterladen. Das Protokoll kommt europaweit zur Anwendung. Führen Sie mindestens ein Exemplar im Doppel im Fahrzeug mit.
Wie fülle ich das Unfallprotokoll aus?
Nehmen Sie sich ausreichend Zeit zur Klärung der Unfallumstände. Füllen Sie dann das Protokoll mit den anderen Beteiligten Punkt für Punkt aus.
Kreuzen Sie bei Punkt 12 die zutreffenden Felder an. Bei Punkt 13 können Sie gemeinsam mit den weiteren Beteiligten den Unfallhergang skizzieren. Sind Sie und die Gegenpartei mit den Angaben einverstanden, müssen beide das Formular unterzeichnen.
Beweislage verbessern
Mit Bildern von den Schäden und der Unfallstelle verbessern Sie Ihre Beweislage. Bringen Sie sich aber zur Bilderstellung niemals selbst in Gefahr. Im Zweifelsfall können Sie jederzeit die Polizei beiziehen.
6. Schadensformular: Wo muss ich den Schaden melden?
Die meisten Versicherungen bieten eine bequeme Online-Lösung an sowie eine 24h-Schaden-Hotline. Nachfolgend finden Sie Kontaktmöglichkeiten zur Schadensmeldung bei Ihrer Versicherung:
Schadenmeldung | Hotline Inland | Hotline Ausland | |
---|---|---|---|
Axa Versicherung | Schaden melden | 0800 809 809 | +41 58 218 11 00 |
Allianz Suisse | Schaden melden | 0800 22 33 44 | +41 43 311 99 11 |
Basler Versicherungen | Schaden melden | 00800 24 800 800 | +41 58 285 28 28 |
Elvia | Infos zur Schadensmeldung | 0800 666 222 | +41 43 311 99 11 |
Helvetia | Schaden melden | 058 280 30 00 | +41 58 280 30 00 |
Generali | Schaden melden | 0800 82 84 86 | +41800 82 84 86 |
Die Mobiliar | Schaden melden | 00800 16 16 16 16 | +41 31 389 81 81 |
Postfinance | Schaden melden | 0848 117 799 | +41 58 667 14 00 |
Simpego | Schaden melden Schadensformular |
058 521 11 11 | +41 58 521 11 11 |
Smile Direct | Schaden melden | 0800 848 488 | +41 800 848 488 |
Touring Club Schweiz | Schaden melden | 0800 801 000 | +41 58 285 28 28 |
Vaudoise | Schaden melden | 0800 811 911 | +41 21 618 88 88 |
Zurich Versicherung | Schaden melden | 0800 80 80 80 | +41 44 628 98 98 |
Schadensmeldung online – so funktioniert es
Die Online-Tools führen Sie mit Fragen und Anweisungen durch den Meldevorgang. Die nötigen Dokumente können Sie direkt hochladen. Anschliessend erhalten Sie eine Bestätigungsmail mit Ihrer Schadensnummer.
7. Was passiert nach der Schadensmeldung?
Nach der Schadensmeldung kümmert sich die Versicherung um das weitere Vorgehen. In der Regel steht ein Schadenexperte der Versicherung in Kontakt mit der Garage, die den Schaden repariert. Je nach Schaden ist eine Begutachtung des Kollisionsschadens vor Ort nötig.
Wie lange dauert die Bearbeitung der Schadensmeldung?
Nicht jeder Schaden ist gleich. Ist der Sachverhalt eindeutig, können Sie mit einer schnelleren Bearbeitung rechnen. Bei komplizierten Schadensfällen dauert die Bearbeitung meist länger. Sobald alle Informationen zur Klärung des Sachverhalts vorliegen, hat die Versicherung laut Gesetz vier Wochen Zeit, den Schadensfall abzuschliessen.
Nach der Schadensabwicklung informiert die Versicherung die Beteiligten über das Ergebnis und übernimmt je nach Sachverhalt die Reparaturkosten. Abhängig von den Vertragsbedingungen muss die versicherte Person einen Selbstbehalt zahlen.
Kündigungsrecht auf beiden Seiten
Erfolgt eine Kostengutsprache Ihrer Versicherung? Dann können Sie innert 14 Tagen nach Kenntnisnahme der Auszahlung den Versicherungsvertrag kündigen. Aber Vorsicht: Die Versicherung hat dieselbe Möglichkeit und kann Ihren Vertrag innert zwei Wochen kündigen.
Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 15.07.2019