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Autounfall: Was muss ich tun?

Was tun bei einem Unfall mit dem Auto? Hier lesen Sie, wie Sie sich richtig verhalten, wann Sie der Polizei den Unfall melden sollten und weshalb ein Unfallprotokoll wichtig ist.

Autor Adi Kolecic Foto
Adi Kolecic

06.01.2025

Autounfall

iStock / tommaso79

1.Sofortmassnahmen bei Sach- und Personenschaden
2.Spezialfall Wildunfall
3.Unfall richtig protokollieren
4.Was tun bei einem Unfall: Meldung bei der Versicherung

1. Sofortmassnahmen bei Sach- und Personenschaden

Bei einem Autounfall gilt vor allem: Bewahren Sie Ruhe. Befolgen Sie diese Schritte:

Überblick verschaffen

Halten Sie an. Schalten Sie Warnblinker und Abblendlicht ein und schauen Sie sich um:

  • Wie viele Fahrzeuge sind am Unfall beteiligt?

  • Gibt es Verletzte?

  • Besteht Brand- oder Explosionsgefahr? 

Wichtig: Befinden Sie sich auf einer Autobahn? Dann lenken Sie das Auto wenn möglich auf den Pannenstreifen.

Unfallstelle sichern

Ziehen Sie nach Möglichkeit eine Warnweste an und sichern Sie die Unfallstelle. Stellen Sie Ihr Pannendreieck mindestens 50 Meter vor der Unfallstelle auf – bei schnell befahrenen Strassen in mindestens 100 Metern Entfernung. Passen Sie auf, dass Sie dabei gut geschützt sind.

Erste Hilfe leisten

Bringen Sie Verletzte aus der Gefahrenzone und leisten Sie erste Hilfe. Lassen Sie nach Möglichkeit die Unfallstelle unverändert. Achten Sie immer auf Ihre eigene Sicherheit.

Rettungsdienste informieren

Rufen Sie bei Bedarf den Rettungsdienst (144) und die Feuerwehr (118). Bei einem Unfall mit Verletzten informieren Sie in jedem Fall die Polizei (117). Sie kümmert sich um die Dokumentation des Unfallhergangs.

Rufen Sie die Polizei auch, wenn eine Gefahr für die Verkehrssicherheit besteht – beispielsweise durch ausgelaufenes Öl, heruntergefallene Ladung etc.

Verletzte betreuen

Betreuen Sie verletzte Personen und halten Sie diese bis zum Eintreffen der Rettungskräfte möglichst bei Bewusstsein.

Ein Versicherungswechsel ist möglich

Sind Sie mit der Schadensabwicklung unzufrieden? Wollen Sie die gesetzliche Haftpflichtversicherung wechseln oder ganz einfach Prämien sparen?

Nach einem Schadensfall können Sie Ihre Versicherung kündigen und eine neue abschliessen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter kann sich lohnen.

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2. Spezialfall Wildunfall

Eine Kollision mit einem Wildtier müssen Sie von Gesetzes wegen melden. Informieren Sie den zuständigen Wildhüter oder die zuständige Wildhüterin oder rufen Sie die 117 an. Die Polizei bietet dann einen Wildhüter auf.

Kommt es zu einer Kollision mit einem Haustier, müssen Sie den Besitzer oder die Besitzerin benachrichtigen. Können Sie die Person nicht ausfindig machen oder bestehen sonstige Unsicherheiten, informieren Sie die Polizei.

3. Unfall richtig protokollieren

  1. Unfallstelle dokumentieren: Bewegen Sie die beteiligten Fahrzeuge so wenig wie möglich. Ausnahme: Personen oder die Verkehrssicherheit sind gefährdet.  Fotografieren Sie die Unfallstelle und die beschädigten Fahrzeuge möglichst von allen Seiten.

  2. Europäisches Unfallprotokoll ausfüllen: Bei einem reinen Sachschaden sollten Sie immer ein Unfallprotokoll ausfüllen. Es dient als Beweismittel und hilft der Versicherung bei der Schadensabwicklung. Halten Sie Namen und Adressen von Zeuginnen und Zeugen fest und wählen Sie verständliche Formulierungen. Tipp: Füllen Sie das Protokoll so weit wie möglich schon im Vorfeld zu Hause aus.

  3. Bei Streitigkeiten Polizei beiziehen: Sind Sie sich über den Unfallhergang nicht einig? Dann rufen Sie die Polizei. Mit einem Polizeirapport erleichtern Sie der Versicherung die Klärung der Schuldfrage. Besteht ein anderer Unfallbeteiligter darauf, die Polizei zu rufen? Dann müssen Sie bis zu deren Eintreffen am Unfallort bleiben.

Comparis-Tipp: Die obligatorische Haftpflichtversicherung deckt bei einem Unfall nur den entstandenen Schaden an Drittpersonen und deren Fahrzeugen. Mit einer Vollkaskoversicherung sind auch Schäden am eigenen Fahrzeug gedeckt. 

4. Was tun bei einem Unfall: Meldung bei der Versicherung

Melden Sie allfällige Schäden Ihrer Versicherung. Bei mehreren Beteiligten muss im Normalfall die Unfallverursacherin oder der Unfallverursacher den Schaden der Versicherung melden. Die Versicherung setzt sich dann mit der Versicherung der anderen Partei in Verbindung.

Hatten Sie einen Unfall ohne ersichtlichen Schaden? Dann lassen Sie das Fahrzeug am besten von einer Fachperson prüfen.

Nach einem Schadensfall können Sie Ihre Versicherung kündigen und eine neue abschliessen. Ein Vergleich verschiedener Anbieter lohnt sich.

Dieser Artikel wurde erstmals produziert am 14.04.2020

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